Veränderte Corona-RegelnHier gilt die neue Maskenpflicht in Düsseldorf

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Ein Schild mit einem Piktogramm und dem Aufdruck „Mund und Nase bedecken” weist am Montag (9. November) auf das Tragen von Schutzmasken hin. Die neue generelle Maskenpflicht in Düsseldorf ist rechtswidrig.

von Michael Kerst (mik)

Düsseldorf – Es waren viele Details in der inzwischen gekippten Masken-Pflicht-Verordnung der Stadt, die vor einer Woche für Aufregung sorgten: Nicht die Ausdehnung auf alle Straßen Düsseldorfs allein, sondern auch eine ominöse Fünf-Meter-Abstandsregel und eine äußerst üppige Bußgeld-Androhung von 25.000 Euro. Der EXPRESS erklärt, was davon geblieben ist … und was nicht.

Düsseldorf: Neue Corona-Regeln in der Innenstadt

Vom Tisch ist die Formulierung, dass es nicht zu Begegnungen kommen dürfe, „bei denen ein Abstand von fünf Metern unterschritten wird“. Ordnungsdezernent Christian Zaum hatte schnell relativiert, dass es wohl nicht fünf Meter, sondern fünf Quadratmeter gemeint gewesen seien – ein ziemlich erheblicher Unterschied. Mit der neuen Verordnung vom Dienstag ist der Passus ersatzlos gestrichen.

Ebenfalls verschwunden ist die Buße für „Maskensünder“: „Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.“ Jetzt ist nur noch pauschal von einer Geldbuße die Rede.

Am wichtigsten aber ist das „Eindampfen“ der Fläche, in der die Maskenpflicht überhaupt gilt: Das sind jetzt nur noch die Bereiche in der unmittelbaren Innenstadt – auch nicht mehr die Stadtteilzentren, in denen es viele Passanten gibt.

Die drei Bereiche sind:

  • Die
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Ein etwas seltsames Detail gibt es noch: Zwischen den Masken-Pflicht-Bereichen Altstadt und Stadtmitte gibt es einen Streifen zwischen Heine-Allee und Kö, der ausgeschlossen ist. Lediglich an der Elberfelder Straße und an der Theodor-Körner-Straße (also rund im den Kaufhof) muss man Maske tragen.