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Auch in DüsseldorfNeue Corona-Regeln für Pop-Up-Freizeitparks verhängt

von Paulina Meissner (mei)

Düsseldorf  – Regeln für ein neues Phänomen: Das NRW-Gesundheitsministerium hat im Zuge der neuen Coronaschutzverordnung nun auch Regeln für „vorübergehende Freizeitparks“ aufgestellt.

Die Kirmes-Ersatzveranstaltungen gibt es bisher unter anderem in Düsseldorf und Dortmund. Die Hygieneregeln umfassen unter anderem Laufwege, Abstandsregeln und eine Maskenpflicht in geschlossenen Kabinen wie bei einem Riesenrad.

Pop-Up-Freizeitparks: Mindestabstand muss weiter eingehalten werden

In den Hygienestandards, die am Mittwochabend veröffentlicht wurden und ab Donnerstag gelten, heißt es unter anderem: „Der Einlass und das Verlassen sollten möglichst kontaktfrei erfolgen.“

Die Besucherzahl muss so begrenzt werden, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. „Es sollte ein Laufwege-Konzept erarbeitet werden und die Abstände zwischen den Angeboten sollten ausreichend groß sein.“

Düsselland: Schausteller müssen Schutzmaßnahmen einhalten 

Die Schaustellerbetriebe müssen für ihre Attraktionen jeweils ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorweisen, sodass zum Beispiel auch in der Achterbahn 1,5 Meter Abstand zwischen Fremden ist.

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„Soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann oder die Kabinen der Fahrgeschäfte ‚geschlossen‘ sind, ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung vorzugeben.“ Haltebügel müssen in regelmäßigen Abständen gereinigt werden.(dpa)