Bei einer Ausreisekontrolle am Flughafen Düsseldorf stellten Bundespolizisten einen Mann fest, der per Haftbefehl gesucht wurde.
Bundespolizei DüsseldorfHaftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung führt in die JVA

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Die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf nahm einen Mann fest, der per Haftbefehl gesucht wurde (Symbolfoto).
Am Montagabend (5. Mai 2025) nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf einen 39-jährigen Mann fest, der sich der Strafvollstreckung entzogen hatte. Der türkische Staatsangehörige wollte gerade nach Ankara ausreisen, als er bei der Kontrolle auffiel.
Bei der Überprüfung stellten die Beamten und Beamtinnen fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vorlag. Dieser war im Januar 2025 wegen gefährlicher Körperverletzung erlassen worden.
Der in Düsseldorf lebende Mann war bereits im April 2023 zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Da er sich jedoch der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde die Fahndung nach ihm eingeleitet.
Nach der Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde der 39-Jährige an die Justizbehörden überstellt und muss nun seine Haftstrafe antreten. (red)
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