+++ AKTUELLE LAGE +++ Abstiegs-Eklat in der 2. Bundesliga Schlimme Bilder und Böller-Detonationen: Spiel unterbrochen

+++ AKTUELLE LAGE +++ Abstiegs-Eklat in der 2. Bundesliga Schlimme Bilder und Böller-Detonationen: Spiel unterbrochen

UrteilEskalation bei Polizeikontrolle - Strafen für Jugendliche

Der Eingang zum Amtsgericht auf dem Gelände des Justizzentrum Köln Luxemburger Straße.

Der Eingang zum Amtsgericht auf dem Gelände des Justizzentrum Köln Luxemburger Straße.

Bei einer Kontrolle von Fahrzeugen wurden zwei Polizeibeamte in Köln von Jugendlichen angegriffen und erheblich verletzt. Das Amtsgericht sprach die Täter schuldig und verhängte Erziehungsmaßnahmen.

Bei einer Polizeikontrolle wurden im August 2023 zwei Polizeibeamte in Köln von Jugendlichen angegriffen und erheblich verletzt. Am Dienstag sprach das Kölner Amtsgericht zwei 16 und 17 Jahre alte Brüder, sowie deren 21 Jahre alte Schwester unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf Beamte sowie Widerstands und gemeinschaftlicher Körperverletzung nach Jugendstrafrecht schuldig. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Im August 2023 hatten ein 34 Jahre alter Polizeibeamter und dessen 26 Jahre alte Kollegin Fahrzeuge in Köln kontrolliert und waren dabei auf den 17-Jährigen und dessen Halbbruder getroffen. Als die Beamten eine Personenkontrolle bei den beiden Jungen durchführen wollten, widersetzten diese sich und griffen die Beamten an. Die Polizisten konnte die Situation nur durch den Einsatz von Pfefferspray und einem Taser, von dem der 17-Jährige getroffen wurde, sowie weiterer Unterstützung von Polizeikräften unter Kontrolle bringen. Der am Dienstag mitverurteilte 16-jährige Bruder war später dazu gekommen. Der Halbbruder war im Anschluss nach Frankreich geflüchtet und sitzt dort derzeit in Haft, wie es in der Verhandlung hieß.

Die beiden Beamten wurden bei dem Angriff erheblich verletzt. Der 34-Jährige erlitt unter anderem einen Nasenbeinbruch und einen Sehnenabriss am Bizeps. Die 26-Jährige leidet seit dem Vorfall an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Die Vorsitzende sprach in der Urteilsbegründung von einem „äußerst brutalen Vorgehen“ der Angeklagten.

Bei der Auseinandersetzung vor einer Asylunterkunft waren die Jungen, wie unter anderem Aufnahmen einer Bodycam zeigten, von ihrer schwangeren Schwester und ihrer Mutter handgreiflich unterstützt worden. Auch die Mutter war zunächst Beschuldigte. Das Verfahren gegen sie wurde im Vorfeld des Prozesses aber eingestellt. Neben den Schuldfeststellungen setzte das Gericht noch erzieherische Maßnahmen wie Antiaggressions- und Sozialtrainings sowie Ableistung sozialer Arbeit im Umfang von bis zu 40 Stunden als Auflagen fest. (dpa)