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Er wollte ein Serienmörder werdenNach Mordversuch in NRW-Wald: Urteil gegen 18-Jährigen bestätigt

Polizeibeamtinnen und -beamte stehen mit mehreren Einsatzfahrzeugen im Wald.

In einem Waldstück in Dortmund hat der Angeklagte am 22. März 2021 einen Radfahrer niedergestochen. Das Symbolfoto zeigt einen Einsatz am 3. April 2020 in einem Hamburger Naturschutzgebiet, wo ein Mann durch einen Schuss verletzt worden war. 

Das Urteil gegen einen verhinderten Serienmörder aus Dortmund ist rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof bekannt gegeben. 

In dem aufsehenerregenden Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Dortmunder Landgerichts bestätigt. Im Februar war ein 18-Jähriger wegen versuchten Mordes zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Demnach wollte er einen Radfahrer töten – und bei einem Opfer sollte es nicht bleiben.

Weil der Angeklagte das Urteil nicht akzeptierte, ging er in Revision. Diese hat der 4. Strafsenat des BGH allerdings verworfen, wie am Freitag (25. November 2022) bekannt gegeben wurde. 

Angeklagter hielt in Wald in Dortmund Ausschau nach geeignetem Opfer

Unfassbar: Laut Urteilsfeststellung wollte der Angeklagte mehrere Menschen töten, um als Serienmörder zu gelten. Am 22. März letzten Jahren entschloss er sich, seine erste Tat zu begehen. 

Zu dem Zweck legte sich der junge Mann in einem Waldgebiet in Dortmund auf Lauer und hielt Ausschau nach einer einzelnen Person. Dabei sah er einen ihm unbekannten Radfahrer, der gerade von seinem Rad gestiegen war, rauchte und dabei auf sein Smartphone guckte. 

„Der Angeklagte erkannte ein geeignetes Tatopfer, näherte sich ihm und versetzte ihm überraschend zwei Messerstiche“, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Radfahrer (23) erlitt lebensgefährliche Verletzungen, eine Notoperation rettete sein Leben. 

Dortmund: Urteil gegen verhinderten Serienmörder ist jetzt rechtskräftig

Das Dortmunder Landgericht verurteilte am 18. Februar 2022 den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren. Dabei wurde eine frühere Verurteilung miteinbezogen. 

Das Urteil ist jetzt rechtskräftig. Ein BGH-Sprecher: „Die Überprüfung des Urteils hat keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.“ (iri)