DortmundBundespolizei verhaftet 45-Jährigen – über 250 Gramm Amphetamin beschlagnahmt

Beschlagnahmtes Amphetamin und weitere Drogen nach einem Polizeieinsatz am Dortmunder Hauptbahnhof

Bei einer Kontrolle am Dortmunder Hauptbahnhof fand die Bundespolizei über 250g Amphetamin und 4g Ecstasy bei einem 45-jährigen Mann.

Am Dortmunder Hauptbahnhof hat die Bundespolizei einen 45-jährigen Mann verhaftet. Er wurde per Haftbefehl gesucht und hatte eine große Menge Drogen bei sich.

Am Feiertag (1. Mai) stellten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen Mann am Dortmunder Hauptbahnhof fest, der mit einem Haftbefehl gesucht wurde. Bei einer anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten und Beamtinnen eine Plastiktüte mit einer nicht geringen Menge Amphetamin auf.

Gegen 12.10 Uhr kontrollierte eine uniformierte Streife am Dortmunder Hauptbahnhof einen deutschen Staatsangehörigen. Der Mann vermied zuvor offensichtlich den Blickkontakt und wirkte bei der Ansprache der Bundespolizisten und Bundespolizistinnen auffällig nervös.

Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück

Bei der Überprüfung seiner Personalien stießen die eingesetzten Beamten und Beamtinnen auf einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Demnach muss der Polizeibekannte eine neunmonatige Haftstrafe wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tatmehrheit mit Diebstahl und Erschleichen von Leistungen in fünf Fällen verbüßen.

Die Einsatzkräfte verhafteten den Wohnungslosen, führten ihn in die Bundespolizeiwache und durchsuchten diesen sowie die mitgeführten Sachen.

Über 250 Gramm Amphetamin und 4 Gramm Ecstasy beschlagnahmt

Dabei fanden die Streifenbeamten und -beamtinnen eine große Plastiktüte mit Amphetamin und zwei Tütchen ebenfalls mit Amphetamin und Ecstasy. Insgesamt beschlagnahmten die Bundespolizisten und Bundespolizistinnen über 250g Amphetamin und 4g Ecstasy.

Die eingesetzten Beamten und Beamtinnen belehrten den 45-Jährigen und setzten die zuständige Kriminalwache der Polizei Dortmund über den Sachverhalt in Kenntnis.

Die Bundespolizei überstellte den Deutschen in eine Justizvollzugsanstalt und leitete ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ein. (red)

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