DortmundMann (18) belästigt Reisende am Hauptbahnhof – Bundespolizei muss Hände und Füße fesseln

Polizeibeamte stehen bei einem Polizeieinsatz.

Polizeibeamte bei einem Einsatz (Symbolbild).

Am Dortmunder Hauptbahnhof kam es zu einem Polizeieinsatz. Ein 18-Jähriger wurde so aggressiv, dass die Beamten und Beamtinnen ihn an Händen und Füßen fesseln mussten.

Ein 18-jähriger Mann hat am Donnerstagabend (15. Mai 2025) für einen größeren Polizeieinsatz am Dortmunder Hauptbahnhof gesorgt. Der Deutsche wurde so aggressiv, dass die Bundespolizei ihn schließlich an Händen und Füßen fesseln musste.

Gegen 23.15 Uhr wurde eine Streife auf den jungen Mann aufmerksam, weil er Reisende am Hauptbahnhof verbal aggressiv und lautstark nach Kleingeld fragte. Da keine Reiseabsichten erkennbar waren, forderten die Beamten und Beamtinnen ihn auf, den Bahnhof zu verlassen.

18-Jähriger beleidigt Bundespolizisten und Bundespolizistinnen

Daraufhin beleidigte der 18-Jährige die Uniformierten und rannte in Richtung Stadtgebiet. Die Einsatzkräfte konnten den Flüchtigen jedoch schnell fassen und versuchten, ihn zu fixieren.

Der Mann wehrte sich vehement gegen die Fesselung, blieb jedoch letztendlich erfolglos. Auch auf dem Weg zur Bundespolizeiwache sperrte er sich gegen die Mitnahme – ebenfalls ohne Erfolg.

In der Wache nahmen ihm die Beamten und Beamtinnen zunächst die Handfesseln ab. Doch anstatt sich zu beruhigen, wurde der Renitente noch aggressiver und trat mehrfach gegen die Zellentür.

Bundespolizei muss auch Füße des Aggressors fesseln

Die Bundespolizisten und Bundespolizistinnen mussten daraufhin erneut die Hände und zusätzlich auch die Füße des Aggressors mit Fußfesseln fixieren. Während der gesamten Zeit beleidigte der 18-Jährige die Einsatzkräfte fortlaufend und bedrohte sie.

Nach der Feststellung der Gewahrsamsfähigkeit durch einen Arzt überstellten die Uniformierten den Deutschen in das zentrale Polizeigewahrsam in Dortmund, um weitere Straftaten zu verhindern.

Der Dortmunder muss sich nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und Beleidigung verantworten. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.