Eine Frau meldete sich als Zeugin bei der Bundespolizei in Dortmund. Die Beamten wurden jedoch misstrauisch, als sie nur zögerlich ihre Personalien angab.
DortmundBundespolizei wird bei Zeugin skeptisch und vollstreckt anschließend zwei Haftbefehle

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Polizeibeamte bei einem Einsatz (Symbolbild).
Am Abend des 17. Juni 2025 machte eine deutsche Staatsangehörige am Dortmunder Hauptbahnhof als Zeugin mündliche Angaben zu ihren Personalien. Die Beamten wurden misstrauisch und entdeckten zwei offene Fahndungen.
Gegen 21.30 Uhr meldete sich eine 33-Jährige nach einer körperlichen Auseinandersetzung am Hauptbahnhof Dortmund bei den Einsatzkräften als mögliche Zeugin. Auf Nachfrage gab sie an, keine Ausweisdokumente mitzuführen und teilte zögerlich ihren Namen mündlich mit. Ein Geburtsdatum nannte sie nicht.
Aufgrund der nur zögerlichen Antwort der Wohnungslosen und des zunächst Verschweigens des Geburtsdatums hatten die Bundespolizisten und Bundespolizistinnen den Verdacht, dass dies nicht die rechtmäßigen Personalien sind. Eine in der Bundespolizeiwache durchgeführte Überprüfung der Fingerabdrücke bestätigte den Verdacht. Die Frau hatte falsche Personalien genannt und gegen sie lagen zwei offene Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Dortmund vor.
Frau konnte Geldstrafen nicht bezahlen und muss in Haft
Zum einen wegen Betruges, bei dem entweder 1.200 Euro bezahlt oder 112 Tage Haftstrafe verbüßt werden mussten. Zum anderen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Hier mussten entweder 400 Euro (zuzüglich 86 Euro Kosten) bezahlt oder eine 40-tägige Haftstrafe angetreten werden.
Die Uniformierten verhafteten die 33-Jährige, die angab, dass sie die Geldstrafen nicht begleichen könne. Anschließend übergaben die Einsatzkräfte die Wohnungslose an die Beamten und Beamtinnen der Justizvollzugsanstalt. (red)
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