Erfolg bei GrenzkontrollenBundespolizei schnappt drei Männer mit Haftbefehl auf der A40

BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle auf der Autobahn 40 im Rahmen der Grenzkontrollen

Bei den wiedereingeführten Grenzkontrollen auf der A40 konnte die Bundespolizei mehrere gesuchte Personen festnehmen.

Bei Grenzkontrollen auf der A40 hat die Bundespolizei gleich drei Männer mit Haftbefehlen erwischt. Einer musste direkt ins Gefängnis.

Erfolgreicher Tag für die Bundespolizei bei den Grenzkontrollen auf der Autobahn 40. Am Mittwoch (16. Juli 2025) gingen den Beamten und Beamtinnen gleich drei mit Haftbefehl gesuchte Männer ins Netz.

Geldstrafe bezahlt, Haft entgangen

Am frühen Morgen überprüften die Einsatzkräfte die Mitfahrer eines Autos mit Bremer Kennzeichen. Dabei wurden sie gleich doppelt fündig. Ein 46-jähriger Albaner wurde von der Staatsanwaltschaft Itzehoe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht. Er konnte eine Haftstrafe von 20 Tagen abwenden, indem er die fällige Geldstrafe von 600 Euro direkt vor Ort bezahlte und seine Reise fortsetzen durfte.

Weniger Glück hatte sein 23-jähriger Mitfahrer aus der Ukraine. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankenthal wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls vor. Da er die geforderte Geldstrafe von 1650 Euro nicht aufbringen konnte, klickten die Handschellen. Für den 23-Jährigen endete die Fahrt im Gefängnis in Moers-Kapellen, wo er nun eine 55-tägige Haftstrafe antreten muss.

Auch im Reisebus wird Polizei fündig

Doch damit nicht genug: Am Nachmittag kontrollierten die Bundespolizisten und Bundespolizistinnen die Fahrgäste eines grenzüberschreitenden Reisebusses, der von Paris nach Vilnius unterwegs war, am Rastplatz Tomm Heide.

Hierbei stellten sie einen 43-jährigen Belarussen fest, der von der Staatsanwaltschaft Regensburg wegen Diebstahls per Haftbefehl gesucht wurde. Auch er konnte die ihm drohende 75-tägige Haftstrafe umgehen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 750 Euro zuzüglich 81 Euro Verfahrenskosten beglich. Anschließend durfte auch er weiterreisen. (red)