Die Bundespolizei hat im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen zwei Haftbefehle vollstreckt. Ein Pole musste ins Gefängnis, ein Iraker konnte seine Geldstrafe bezahlen.
Bundespolizei NRWGrenzkontrollen: Beamte vollstrecken Haftbefehle gegen Polen und Iraker

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Die Bundespolizei hat am Samstag (24. Mai 2025) zwei Haftbefehle im Rahmen der Grenzkontrollen vollstreckt (Symbolfoto).
Am frühen Samstagmorgen (24. Mai 2025) kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an den Schengen-Landgrenzen auf der Autobahn 61 an der Anschlussstelle Breyell einen 36-jährigen Polen.
Bei der Personalienüberprüfung in den polizeilichen Datenbeständen stellte sich heraus, dass der Reisende durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt mit einem Haftbefehl wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gesucht wird.
Pole muss 30 Tage ins Gefängnis in Willich
Da der Mann die fällige Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro nicht bezahlen konnte, brachte die Bundespolizei ihn zum Haftantritt in das Gefängnis in Willich. Hier muss der Pole nun eine 30-tägige Haftstrafe verbüßen.
Ein 38-jähriger Iraker reiste am Samstagnachmittag auf der Autobahn 3 in das Bundesgebiet ein. Bei der Kontrolle am Rastplatz Knauheide legte der Mann seinen gültigen irakischen Reisepass und einen zeitlich abgelaufenen tschechischen Aufenthaltstitel vor.
Iraker zahlte Geldstrafe und muss Deutschland verlassen
Hier ergab die Personalienüberprüfung, dass er durch die Staatsanwaltschaft Augsburg mit einem Haftbefehl wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort gesucht wird. In diesem Fall war noch eine Geldstrafe in Höhe von 1600 Euro zu zahlen oder eine 40-tägige Haftstrafe zu verbüßen.
Zudem bestand eine europäische Fahndungsnotierung der kroatischen Behörden zur Einreiseverweigerung und der unerlaubten Einreise.
Nach Zahlung der Geldstrafe auf der Dienststelle in Kleve händigte die Bundespolizei dem Iraker eine Grenzübertrittbescheinigung aus. Er wird damit aufgefordert, das Bundesgebiet binnen sieben Tagen zu verlassen. (red)
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