Bundespolizei NRWMesser am Bahnhof sichergestellt – Männer in Essen und Dortmund kontrolliert

Polizeibeamte stehen bei einem Polizeieinsatz.

Polizeibeamte bei einem Einsatz. Am Wochenende stellte die Bundespolizei bei Kontrollen in Essen und Dortmund zwei Messer sicher (Symbolbild).

Bei Kontrollen am Wochenende stellte die Bundespolizei in Essen und Dortmund zwei Messer sicher. In einem Fall wurden zusätzlich Betäubungsmittel gefunden.

Die Bundespolizei hat am vergangenen Wochenende bei Kontrollen in Bahnhöfen in Essen und Dortmund zwei Messer sichergestellt.

Der erste Vorfall ereignete sich am Samstag (21. Juni 2025) gegen 1.00 Uhr im Essener Hauptbahnhof. Bei einem 46-jährigen Deutschen wurde ein Einhandmesser sichergestellt. Der Mann war Zeuge einer körperlichen Auseinandersetzung gewesen.

Als die Beamtinnen und Beamten seine Personalien feststellten, informierte er sie über das Messer, das er in einem Holster an seinem Gürtel trug. Die Einsatzkräfte tasteten den Mann ab und stellten das Messer fest.

Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen 46-Jährigen eingeleitet

Da der Mann kein berechtigtes Interesse vorweisen konnte, das Messer mitzuführen, stellten die Polizistinnen und Polizisten es sicher. Nach erfolgter Belehrung gab der Betroffene an, dass er über das Verbot des Führens nicht informiert gewesen sei.

Die Bundespolizei leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Messer und Betäubungsmittel bei 34-Jährigem in Dortmund gefunden

Am darauffolgenden Sonntag (22. Juni 2025) stellten Einsatzkräfte der Bundespolizei Dortmund in den frühen Morgenstunden einen 34-Jährigen im Dortmunder Hauptbahnhof fest.

Bei einer Durchsuchung seiner Person fanden die Einsatzkräfte gegen 1.05 Uhr neben einem Einhandmesser noch verbotene Betäubungsmittel. Beides wurde beschlagnahmt.

Der Tatverdächtige wurde belehrt, äußerte sich aber nicht zu dem Sachverhalt und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und des Führens einer Hiebwaffe gegen den Dortmunder ein. (red)

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