Bundespolizei NRWMehrere Haftbefehle vollstreckt – Festnahmen in Dortmund und Bochum

Polizeibeamte stehen bei einem Polizeieinsatz vor einem Fast-Food-Laden.

Die Bundespolizei hat am Pfingstwochenende mehrere Haftbefehle vollstreckt (Symbolfoto).

Am Pfingstwochenende haben Bundespolizisten in Dortmund und Bochum mehrere Personen festgenommen, nach denen mit Haftbefehlen gesucht wurde.

Die Bundespolizei hat am Pfingstwochenende in Dortmund und Bochum mehrere Personen festgenommen, nach denen bereits verschiedene Staatsanwaltschaften fahndeten.

Am frühen Abend des 6. Juni führten Beamte am Hauptbahnhof Dortmund eine Personenkontrolle bei einem deutschen Staatsangehörigen durch. Die Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem ergab einen offenen Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Dortmund.

Wohnungsloser soll Diebstahl mit Waffen begangen haben

Anfang des Jahres soll der wohnungslose Mann sowohl einen Diebstahl mit Waffen als auch eine gefährliche Körperverletzung begangen haben. Nach der Festnahme durch die Einsatzkräfte erfolgte die Überstellung an das zentrale Polizeigewahrsam Dortmund. Von dort wurde er dem zuständigen Richter vorgeführt.

Am selben Abend gegen 22.30 Uhr überprüften Einsatzkräfte am Hauptbahnhof Bochum einen weiteren deutschen Staatsangehörigen. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab, dass der 19-Jährige ebenfalls durch das Amtsgericht Dortmund per Untersuchungshaftbefehl gesucht wurde.

Im Jahr 2024 soll er Wohnungseinbruch, Diebstahl, Bedrohung und Sachbeschädigung begangen haben. Die Bundespolizisten nahmen den Wohnungslosen fest und überstellten ihn anschließend an das zentrale Polizeigewahrsam Bochum. Anschließend erfolgte die Vorführung beim zuständigen Richter.

Trunkenheit im Verkehr: 40-Jähriger muss Haftstrafe verbüßen

Am späten Abend des 7. Juni um 22.00 Uhr trafen Uniformierte einen 40-Jährigen im Hauptbahnhof Dortmund an. Durch eine Überprüfung der Personalien entdeckten die Beamten einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hagen.

Wegen Trunkenheit im Verkehr muss der Wohnungslose entweder 32 Tagessätze à 15 Euro (480 Euro zuzüglich 276,84 Euro Kosten) zahlen oder eine 32-tägige Haftstrafe verbüßen. Die Bundespolizisten nahmen den Verurteilten fest. Er gab an, die Geldstrafe nicht bezahlen zu können.

Daraufhin erfolgte die Übergabe an die Justizvollzugsanstalt. (red)

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