Bundespolizei NRWKontrollen in Hauptbahnhöfen: Mehrere Haftbefehle vollstreckt

Polizeibeamte stehen bei einem Polizeieinsatz vor einem Fast-Food-Laden.

Bei Kontrollen in den Hauptbahnhöfen Essen und Bochum wurden mehrere Haftbefehle vollstreckt (Symbolfoto).

Bei Kontrollen in den Hauptbahnhöfen Essen und Bochum hat die Bundespolizei mehrere Haftbefehle vollstreckt. Drei Männer wurden festgenommen.

Am 11. Juni 2025 führten Bundespolizisten und Bundespolizistinnen Kontrollen in den Hauptbahnhöfen von Essen und Bochum durch. Dabei konnten sie mehrere Haftbefehle vollstrecken und nahmen insgesamt drei Personen fest.

Gegen 11.10 Uhr trafen die Einsatzkräfte am Südausgang des Essener Hauptbahnhofs auf einen 45-jährigen Mann. Bei der Kontrolle seiner Personalien stellten die Beamten und Beamtinnen fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Marburg vorlag.

Der deutsche Staatsbürger war im September 2018 vom Amtsgericht Schwalmstadt wegen versuchten Diebstahls zu einer Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Die Strafe war unter der Auflage ausgesetzt worden, dass er sich einer Entwöhnungstherapie unterzieht. Da er diese Therapie abgebrochen hatte, wurde die Freiheitsstrafe wieder vollstreckbar.

Die Bundespolizisten nahmen den Mann vor Ort fest und brachten ihn in eine Justizvollzugsanstalt.

18-Jähriger erschien nicht zur Hauptverhandlung

Einige Stunden später, gegen 15.10 Uhr, kontrollierten die Einsatzkräfte in Bochum einen 18-Jährigen. Da er sich nicht ausweisen konnte, wurde er zur Wache am Bochumer Hauptbahnhof gebracht, wo seine Identität mittels Fingerabdruckscan festgestellt werden konnte.

Dabei stellte sich heraus, dass gegen den deutschen Staatsbürger eine Ausschreibung des Amtsgerichts Dortmund vorlag. Ihm werden Diebstahl, Hausfriedensbruch, Bedrohung, Sachbeschädigung und Erschleichen von Leistungen vorgeworfen. Da er der angesetzten Hauptverhandlung ferngeblieben war, hatte das Gericht Untersuchungshaft angeordnet.

Die Beamten und Beamtinnen brachten den gebürtigen Dortmunder in das Polizeigewahrsam Dortmund, von wo aus er dem zuständigen Haftrichter vorgeführt wird.

Wohnungsloser Mann unter Verdacht des gewerbsmäßigen Diebstahls

Am Nachmittag gegen 16.50 Uhr kontrollierten die Einsatzkräfte im Essener Hauptbahnhof einen weiteren Mann. Bei der Überprüfung seiner Daten wurde eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Münster bekannt.

Das Amtsgericht Beckum hatte gegen den 45-jährigen wohnungslosen deutschen Staatsbürger Untersuchungshaft angeordnet, da er unter Verdacht des gewerbsmäßigen Diebstahls steht.

Da seine Identität vor Ort feststand, nahmen ihn die Beamten und Beamtinnen fest und brachten ihn anschließend in das Polizeigewahrsam, von wo aus er dem Haftrichter vorgeführt wird. (red)

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