Bundespolizei NRWDrei Haftbefehle bei Grenzkontrollen vollstreckt – Mann muss 1680 Euro zahlen

Ein Polizeistreifenwagen auf der Autobahn.

Die Bundespolizei hat am Wochenende bei Grenzkontrollen mehrere Haftbefehle vollstreckt (Symbolfoto).

Bei Grenzkontrollen hat die Bundespolizei NRW am Wochenende drei Haftbefehle vollstreckt. Zwei Männer konnten die Haft durch Zahlung abwenden.

Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen hat die Bundespolizei am vergangenen Wochenende mehrere Personen festgenommen, gegen die Haftbefehle vorlagen.

Auf der Autobahn 3 am Rastplatz Knauheide wurden am Freitag, 20. Juni 2025, zwei Personen festgenommen. Bei einem 36-jährigen Niederländer lag ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Wohnungseinbruchdiebstahls vor. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann dem Haftrichter vorgeführt.

Syrer konnte Haftstrafe durch Zahlung abwenden

Ebenfalls am Freitag wurde ein 24-jähriger Syrer kontrolliert, gegen den ein Erzwingungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund vorlag. Der Mann konnte die drohende fünftägige Haftstrafe abwenden, indem er die fällige Geldstrafe in Höhe von 110 Euro direkt bei der Bundespolizei einzahlte. Anschließend durfte er seine Reise fortsetzen.

Am Samstag, 21. Juni 2025, wurde am Bahnhof in Kaldenkirchen ein 26-jähriger Pole kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamtinnen und Beamten fest, dass gegen ihn gleich zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Amberg vorlagen.

Pole muss sich vor Haftrichter verantworten

Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hatte der 26-Jährige eine Geldstrafe in Höhe von 1680 Euro zu zahlen oder alternativ eine 42-tägige Haftstrafe zu verbüßen. Zusätzlich lag gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Der Mann wird am Montagvormittag dem Haftrichter vorgeführt.

Die Festnahmen erfolgten im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen, die die Bundespolizei derzeit durchführt. (red)

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