Im Gelsenkirchener Hauptbahnhof kontrollierte die Bundespolizei einen 32-jährigen Georgier. Bei der Überprüfung entdeckten die Beamten und Beamtinnen gefälschte Stempel und einen verbotenen Böller.
Bundespolizei GelsenkirchenGeorgier (32) mit gefälschten Stempeln und verbotenem Böller erwischt

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Die Bundespolizei kontrollierte einen 32-jährigen Georgier im Gelsenkirchener Hauptbahnhof und stellte gefälschte Stempel und einen verbotenen Böller sicher (Symbolfoto).
Am Dienstagabend (24. Juni 2025) gegen 22.00 Uhr kontrollierten Bundespolizisten und Bundespolizistinnen einen 32-jährigen Georgier im Gelsenkirchener Hauptbahnhof. Bei einem Abgleich seiner Daten stellten die Einsatzkräfte fest, dass sowohl das Landgericht Koblenz als auch die Staatsanwaltschaft Halle nach dem in Bochum wohnenden Mann suchten.
Bei der Überprüfung des ausgehändigten Reisepasses entdeckten die Beamten und Beamtinnen Unstimmigkeiten. Die aufgebrachten Grenzkontrollstempel wiesen Fälschungsmerkmale auf.
Verbotener Böller im Rucksack des Georgiers gefunden
Zur weiteren Sachverhaltsaufklärung wurde der Georgier zur Dienststelle am Hauptbahnhof gebeten. Bei der Durchsuchung seines Rucksacks fanden die Polizisten und Polizistinnen einen verbotenen Sprengkörper (Böller) und beschlagnahmten diesen.
Insgesamt stellten die Bundespolizisten und Bundespolizistinnen sechs gefälschte Stempelabdrücke fest. Der 32-Jährige wurde in seiner Sprache über den Sachverhalt belehrt, machte jedoch von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Kriminalpolizei wurde dem polizeibekannten Mann eine Anlaufbescheinigung ausgehändigt, damit er sich bei der zuständigen Ausländerbehörde melden muss. Anschließend durfte er die Wache verlassen.
Die Bundespolizei nahm den Reisepass in Verwahrung und übergab ihn der zuständigen Ausländerbehörde. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel, Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Zudem fertigten die Polizisten und Polizistinnen einen Bericht zur Weiterleitung an die beiden ausschreibenden Behörden an. Die sichergestellten Böller werden von Entschärfern der Bundespolizei abgeholt und sicher vernichtet. (red)
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