Bundespolizei EssenMann mit Teleskopschlagstock und Drogen im Hauptbahnhof erwischt

Polizeibeamte stehen bei einem Polizeieinsatz.

Polizeibeamte bei einem Einsatz (Symbolbild).

Im Essener Hauptbahnhof hat die Bundespolizei einen Mann kontrolliert, der versucht hatte, den Beamten und Beamtinnen auszuweichen. Bei der Durchsuchung wurden sie fündig.

Einsatzkräfte der Bundespolizei haben am Mittwochabend (21. Mai 2025) einen Mann im Essener Hauptbahnhof kontrolliert. Der 46-Jährige hatte zuvor mehrfach versucht, den Uniformierten auszuweichen, um die Kontrolle zu umgehen.

Bei der Überprüfung seiner Daten in den polizeilichen Systemen stellten die Beamten und Beamtinnen fest, dass der Mann von der Straßenverkehrsbehörde Oberhausen zur Entziehung der Fahrerlaubnis ausgeschrieben war.

Mann gab an, Schlagstock zur Verteidigung mitzuführen

Auf die Frage nach seinem Führerschein antwortete der Gesuchte, er habe diesen nicht dabei. Allerdings gab er an, zur Verteidigung einen Schlagstock in seiner Gesäßtasche mitzuführen.

Bei der Durchsuchung fanden die Bundespolizisten und Bundespolizistinnen neben dem Teleskopschlagstock auch eine geringe Menge Drogen, vermutlich Amphetamine. Der gesuchte Führerschein wurde nicht gefunden.

Bei dem Teleskopschlagstock handelt es sich um einen Schlagstock, der aus mehreren Segmenten besteht. Durch Ausziehen oder mithilfe einer ruckartigen Schleuderbewegung lässt er sich auf seine volle Länge ausfahren. Der Teleskopschlagstock erreicht dabei eine maximale Länge von bis zu einem Meter.

Bundespolizei leitete Ermittlungsverfahren ein

Die Beamten und Beamtinnen beschlagnahmten die Betäubungsmittel sowie den Schlagstock vor Ort. Zur Sache wollte sich der 46-jährige deutsche Staatsangehörige nicht äußern und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Nachdem sein Wohnsitz in Essen feststand, konnte er seinen Weg fortsetzen. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Führens einer Hiebwaffe ein. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.