Bundespolizei EssenFahndungserfolg: Beamte vollstrecken mehrere Haftbefehle

Ein Polizeiauto mit Blaulicht steht vor einem Stau.

Die Bundespolizei konnte am Essener Hauptbahnhof zwei Männer festnehmen, gegen die Haftbefehle vorlagen (Symbolfoto).

Am Essener Hauptbahnhof konnten Bundespolizisten innerhalb weniger Stunden zwei Männer festnehmen, gegen die Haftbefehle vorlagen.

Die Bundespolizei konnte am Montag und Dienstag (26. und 27. Mai 2025) zwei Männer festnehmen, gegen die Haftbefehle vorlagen. Die Festnahmen erfolgten am Essener Hauptbahnhof.

Am Montag gegen 17.30 Uhr kontrollierten die Beamten einen Mann am Südausgang des Hauptbahnhofs. Der gebürtige Grieche wies sich mit einem französischen Gefängnisausweis aus. Bei der Überprüfung seiner Daten stellten die Polizisten und Polizistinnen fest, dass die Staatsanwaltschaft Essen nach ihm fahndete.

Grieche muss für 59 Tage ins Gefängnis

Das Amtsgericht Essen hatte den 36-Jährigen im September 2020 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro, ersatzweise 59 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. Die Identität des Mannes konnte durch einen Fingerabdruckscan zweifelsfrei festgestellt werden.

Da er die Geldstrafe in Höhe von 735 Euro (inklusive Kosten) nicht zahlen konnte, brachten ihn die Polizisten und Polizistinnen in eine Justizvollzugsanstalt.

Wohnungsloser Mann bettelte aggressiv am Bahnsteig

Nur wenige Stunden später, gegen 0.20 Uhr am Dienstag, kontrollierten Bundespolizisten einen 34-jährigen Mann auf dem Bahnsteig zu Gleis 1 im Essener Hauptbahnhof. Reisende hatten sich zuvor beschwert, weil der Mann sie aggressiv angebettelt hatte.

Bei der Überprüfung des polizeibekannten deutschen Staatsbürgers stellte sich heraus, dass auch nach ihm die Staatsanwaltschaft Essen fahndete. Das Amtsgericht Essen hatte ihn im März dieses Jahres wegen Hausfriedensbruchs, Unterschlagung und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Auch hier konnte die Identität mittels Fingerabdruck zweifelsfrei bestätigt werden. Der wohnungslose Mann wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. (red)

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