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Bundespolizei EssenDiebstahl mit Waffe – Tatverdächtiger (55) im Hauptbahnhof gestellt

Reizstoffwaffe eines Ladendiebes, der im Essener Hauptbahnhof von der Bundespolizei gefasst wurde

Die Bundespolizei hat einen 55-jährigen Mann nach einem Diebstahl im Essener Hauptbahnhof gestellt. Bei der Durchsuchung wurde diese Reizstoffwaffe beschlagnahmt.

Ein 55-jähriger Mann wurde nach einem Diebstahl in einem Drogeriemarkt im Essener Hauptbahnhof von der Bundespolizei gestellt. Bei ihm fanden die Beamten und Beamtinnen eine Reizstoffwaffe.

Am Montagmorgen (12. Mai 2025) wurde die Bundespolizei zu einem Einsatz in einem Drogeriemarkt im Essener Hauptbahnhof gerufen. Ein Mann hatte dort mehrere Proteinprodukte entwendet und den Kassenbereich passiert, ohne zu bezahlen.

Gegen 6.55 Uhr informierte das Geschäft das Bundespolizeirevier über den Ladendiebstahl. Der 55-jährige deutsche Staatsbürger hatte die Waren in seiner Tasche verstaut und wollte das Geschäft verlassen.

Als die Einsatzkräfte den Verdächtigen mit den Tatvorwürfen konfrontierten, gab dieser die Tat zu. Bei der anschließenden Durchsuchung des Mannes und seiner Tasche fanden die Polizisten und Polizistinnen nicht nur die gestohlenen Waren, sondern auch einen Personalausweis sowie eine Bankkarte einer dritten Person.

Auf Nachfrage gab der Mann an, die Dokumente bereits vor einiger Zeit gefunden zu haben. Danach machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Besonders brisant: In der Tasche des Esseners entdeckten die Beamten und Beamtinnen eine Reizstoffpistole. Diese wurde ebenso wie die gefundenen Dokumente beschlagnahmt.

In der Bundespolizeiwache konnte die Identität des Beschuldigten anhand seiner mündlichen Angaben und eines Datenabgleichs zweifelsfrei festgestellt werden. Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Essen bereits wegen Diebstahls nach dem Aufenthaltsort des 55-Jährigen suchen ließ.

Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen durfte der Mann die Dienststelle verlassen. Er muss sich nun wegen Diebstahls mit Waffen, des Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie wegen Unterschlagung verantworten. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.