Bundespolizei DortmundMissglückter Fluchtversuch: Mann mit drei Haftbefehlen am Hauptbahnhof festgenommen

Bundespolizisten vollstreckten drei Haftbefehle gegen einen Mann am Dortmunder Hauptbahnhof, darunter auch einen Untersuchungshaftbefehl.

Am Dortmunder Hauptbahnhof nahm die Bundespolizei einen Mann fest, gegen den drei Haftbefehle vorlagen. Der türkische Staatsangehörige versuchte zuvor zu flüchten.

Die Bundespolizei hat am Dortmunder Hauptbahnhof einen Mann festgenommen, gegen den gleich drei Haftbefehle vorlagen. Der Türke versuchte noch zu flüchten.

Am Donnerstagabend (22. Mai 2025) erkannten Bundespolizisten einen Mann am Dortmunder Hauptbahnhof wieder, der sich zuvor einer Personenkontrolle entzogen hatte. Gegen ihn lagen gleich drei Haftbefehle vor.

Gegen 20.15 Uhr bemerkten die Einsatzkräfte während ihrer Streife am Hauptbahnhof ein parkendes Auto mit zwei Insassen vor dem Nordausgang. Als diese die Beamten und Beamtinnen erkannten, fuhren sie schnell davon.

Mann versuchte zu Fuß vor der Bundespolizei zu flüchten

Kurze Zeit später entdeckten die Polizisten und Polizistinnen das Fahrzeug zufällig wieder – diesmal direkt vor der Bundespolizeiwache. Die deutsche Fahrerin zeigte ihren Personalausweis vor. Der türkische Beifahrer nannte seine Personalien nur mündlich, da er angeblich keinen Ausweis dabei hatte.

Da sich seine Angaben nicht überprüfen ließen, brachten die Beamten und Beamtinnen den 42-Jährigen zur Wache, um seine Identität festzustellen. Auf dem Weg dorthin versuchte der Mann zu Fuß zu flüchten. Die Einsatzkräfte konnten ihn jedoch sofort aufhalten und führten ihn gefesselt zur Dienststelle.

Drei Haftbefehle gegen den 42-jährigen Türken

Dort überprüften die Polizisten und Polizistinnen die Fingerabdrücke des Türken und stellten seine Identität fest. Sie fanden heraus, dass gegen den polizeibekannten Mann drei Haftbefehle vorlagen, darunter ein Untersuchungshaftbefehl.

Der erste Haftbefehl stammte von der Staatsanwaltschaft Essen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen, Unterschlagung in zwei Fällen und Betruges in sechs Fällen. Von einer ursprünglichen Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten muss er noch 486 Tage verbüßen.

Der zweite Haftbefehl kam von der Staatsanwaltschaft Duisburg wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis. Hier muss er entweder 130 Tagessätze à 20 Euro (insgesamt 2600 Euro zuzüglich Kosten) zahlen oder eine 130-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.

Der dritte Haftbefehl war ein Untersuchungshaftbefehl wegen Betruges, Ingebrauchnahme eines Fahrzeugs ohne Zustimmung und Diebstahls.

Die Beamten und Beamtinnen brachten den Oberhausener in das zentrale Polizeigewahrsam in Dortmund. Von dort erfolgt die Vorführung bei dem zuständigen Richter und die Überstellung in die Justizvollzugsanstalt. (red)

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