Beamte der Bundespolizei kontrollierten am Dortmunder Flughafen Passagiere und erzielten gleich mehrere Fahndungstreffer.
Bundespolizei DortmundMehrere Haftbefehle am Flughafen vollstreckt

Copyright: Matthias Heinekamp
Bei grenzpolizeilichen Kontrollen stellten Bundespolizisten am Flughafen Dortmund mehrere gesuchte Personen fest (Symbolfoto).
Am 4. Juli 2025 kontrollierten Bundespolizisten am Flughafen Dortmund das Boarding eines Fluges nach Spanien. Dabei überprüften die Beamten auch einen 29-jährigen Afghanen, der sich mit einem gültigen Aufenthaltstitel auswies.
Bei einem Abgleich seiner Daten mit den polizeilichen Systemen stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund vorlag. Das Amtsgericht Dortmund hatte ihn im November 2023 wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10 Euro, ersatzweise 90 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt.
Da der Verurteilte die geforderte Geldstrafe vor Ort bezahlte, durfte er anschließend wie geplant nach Spanien ausreisen.
Einreisender mit zwei offenen Haftbefehlen gestoppt
Nur einen Tag später, am 5. Juli, kontrollierten die Bundespolizisten am Flughafen Dortmund die Einreise eines Fluges aus Montenegro. Bei der Überprüfung eines 35-jährigen Mannes ergaben sich gleich zwei Fahndungstreffer.
Zum einen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Wuppertal vor. Das Amtsgericht Wuppertal hatte den montenegrinischen Staatsbürger im Mai 2024 wegen Beleidigungen zu einer Geldstrafe von 115 Tagessätzen zu je 41 Euro oder ersatzweise zu 57 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt.
Zum anderen suchte die Staatsanwaltschaft Duisburg mit einem Haftbefehl des Amtsgerichts Wesel nach dem Mann. Im Dezember 2022 war er wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 15 Euro, ersatzweise 70 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt worden.
Die Identität des Mannes stellten die Bundespolizisten mittels eines Fingerabdruckscans in der Wache am Flughafen Dortmund zweifelsfrei fest. Da der in Deutschland wohnungslose Mann die geforderte Gesamtgeldstrafe in Höhe von 6.191,90 Euro (inklusive der Kosten) nicht aufbringen konnte, überstellten ihn die Beamtinnen und Beamten in eine Justizvollzugsanstalt. (red)
Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.