Bundespolizei DortmundKontrollen an Haltepunkten und im Hauptbahnhof: Beamte vollstrecken Haftbefehl

Polizeibeamte stehen bei einem Polizeieinsatz vor einem Fast-Food-Laden.

Die Bundespolizei kontrollierte am Wochenende den Dortmunder Hauptbahnhof und mehrere Haltepunkte im Stadtgebiet (Symbolbild).

Am Wochenende führte die Bundespolizei Kontrollen im Dortmunder Hauptbahnhof und an mehreren Haltepunkten durch. Dabei wurden mehrere Fahndungsausschreibungen festgestellt und ein Haftbefehl vollstreckt.

Bei Kontrollen im Dortmunder Hauptbahnhof trafen Bundespolizisten am Wochenende auf einen 25-jährigen Mann. Bei der Überprüfung seiner Daten stellten die Beamten und Beamtinnen fest, dass gegen ihn zwei Fahndungsausschreibungen vorlagen.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund suchte bereits nach dem Aufenthaltsort des Wohnungslosen wegen Erschleichens von Leistungen. Zudem hatte das Amtsgericht Dortmund einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Deutschen erlassen, da er einer Hauptverhandlung unentschuldigt ferngeblieben war.

25-Jähriger hatte Polizei und Ordnungsamt-Mitarbeiter beleidigt

Der polizeibekannte Mann hatte zuvor mehrfach Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes, der Polizei und der Bundespolizei beleidigt, bedroht und Widerstand gegen deren Amtshandlungen geleistet. Die Streife nahm den 25-Jährigen vor Ort fest und brachte ihn in Polizeigewahrsam. Von dort wird er einem zuständigen Richter vorgeführt.

Bereits am frühen Morgen des 31. Mai, gegen 2.00 Uhr, kontrollierten Bundespolizisten einen 28-Jährigen am Haltepunkt Dortmund Huckarde. Der aus Tettau stammende Mann händigte seinen Personalausweis aus.

Strafvollstreckung in Höhe von 42.500 Euro

Bei der Überprüfung seiner Daten stellten die Beamten und Beamtinnen eine Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Cottbus fest. Das Amtsgericht Senftenberg hatte im April 2021 die Strafvollstreckung mittels Vermögensabschöpfung in Höhe von 42.500 Euro aufgrund von Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz erlassen.

Da bei dem Verurteilten keine Barmittel oder Wertgegenstände gefunden wurden, konnte er seinen Weg fortsetzen. Die Beamten fertigten einen Bericht an die Staatsanwaltschaft an. (red)

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