In einem Regionalexpress hat ein Mann einen Joint geraucht und diesen an eine Minderjährige weitergegeben. Die Bundespolizei stellte den Tatverdächtigen am Dortmunder Hauptbahnhof.
Bundespolizei DortmundJoint im Zug geraucht und an Minderjährige weitergegeben – Tatverdächtiger gestellt

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Die Bundespolizei stellte einen Mann, der in einem Regionalexpress einen Joint geraucht und an eine Minderjährige weitergegeben haben soll.
Am 4. Juni 2025 informierte ein Zugbegleiter des RE 1 (Zuglauf Aachen-Hamm) gegen 02.20 Uhr die Bundespolizei Dortmund über einen Fahrgast, der verbotenerweise im Zug rauchte. Der 33-jährige Zugbegleiter beobachtete zudem, wie der Joint an eine weitere Person weitergegeben wurde.
Beim Halt am Dortmunder Hauptbahnhof stellten die Polizisten insgesamt vier Reisende fest, die der Beschreibung des Zeugen entsprachen. Die Beamten und Beamtinnen fragten die vier Freunde, ob sie Rauschmittel konsumiert hätten.
Marihuana und angerauchter Joint im Rucksack gefunden
Ein 37-jähriger georgischer Staatsangehöriger gab an, Marihuana in seinem Rucksack mitzuführen. Bei der Durchsuchung des Gepäcks fanden die Einsatzkräfte das Rauschmittel sowie einen angerauchten Joint. Bei den Begleitern des Mannes fanden die Beamten und Beamtinnen keine Betäubungsmittel.
Aufgrund der Zeugenaussage, dass das Marihuana an unter 18-Jährige weitergegeben wurde, belehrten die Polizisten und Polizistinnen den Georgier und stellten das Marihuana sowie den Joint sicher. Der Wohnungslose machte daraufhin von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und äußerte sich nicht weiter.
Zwei Ausschreibungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Beim Abgleich seiner Daten mit polizeilichen Systemen wurden zwei Ausschreibungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bekannt. Die Behörde ließ nach dem Aufenthaltsort des Mannes suchen.
Aufgrund der fortgeschrittenen Uhrzeit und des jugendlichen Alters nahmen die Polizisten und Polizistinnen die 17-jährige Begleiterin in Gewahrsam. Der Tatverdächtige, sein Bruder (24 Jahre) und eine weitere Begleiterin (18 Jahre) durften die Wache im Anschluss wieder verlassen. Nach Rücksprache mit dem Jugendamt durfte auch die Düsseldorferin die Wache später verlassen.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Gesetz zum Umgang mit Cannabis ein und fertigte einen Bericht für die Staatsanwaltschaft Düsseldorf an. (red)
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