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Prozess in BonnAufschrei im Gericht: „900 Euro für ein Menschenleben?”

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Die Kawasaki des tödlich verunglückten Bikers nach dem Unfall in der Kölnstraße 2017.

Bonn – Mit großer Geduld hatte Strafrichter Daniel Hahn zwei Tage lang versucht, den tödlichen Verkehrsunfall, bei dem ein 42-jähriger Motorradfahrer ums Leben gekommen war, aufzuklären. 13 Zeugen, ein akribisches Unfall-Gutachten, das mehr als vier Stunden dauerte, und eine Familie, die Stunde um Stunde im Prozess saß und wissen wollte, wieso das Unglaubliche passieren konnte: dass ihr Vater, Lebensgefährte, Bruder und Freund nicht mehr da ist.

Prozess um fahrlässige Tötung: Wut und Trauer im Gericht

Selbst drei Jahre nach dem Crash am 3. Oktober 2017 wollen sie den Tod des 42-Jährigen nicht wahrhaben, schwankten zwischen Wut und Trauer. Die Wahrheit am Ende: Die Kollision auf der Kölnstraße war vor allem ein großes Unglück. Das Versagen des 45-jährigen Mercedesfahrers sei minimal gewesen, hieß es. Er wurde jetzt wegen fahrlässiger Tötung zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt.

Am „Tag der Deutschen Einheit“ 2017 war der Abschleppunternehmer in Höhe des Bonner Nordfriedhofs nach links in eine Stichstraße abgebogen, weil er bei der Sparkasse Geld ziehen wollte. Durch den Abbiegevorgang hatte er dem entgegenkommenden Motorradfahrer die Vorfahrt genommen. Der 42-Jährige war auf seiner grünen Kawasaki Ninja ungebremst – mit überhöhter Geschwindigkeit – in die Beifahrertür des  Mercedes gerast. Er erlag den schweren Verletzungen zwei Tage später in der Uniklinik.

Prozess um fahrlässige Tötung: War Angeklagtem Sicht verstellt?

Der Angeklagte hatte beteuert, dass für ihn die Kollision völlig unerwartet kam und hierdurch selber unter Schock stand, denn die beiden entgegenkommenden Motoradfahrer habe er nicht gesehen. Der Sachverständige jedoch hatte erklärt, er hätte die Kradfahrer sehen müssen, möglicherweise sei die Sicht durch  Baustellen-Barken verstellt gewesen. Ein Autofahrer, der hinter dem Angeklagten auf der Kölnstrasse stand, hatte als Zeuge erklärt, dass er die Kawasakis durch die Fensterscheibe des Benz erkennen konnte.

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Der Angeklagte am Freitag, 21. August, mit seinem Anwalt im Bonner Gericht.

Schließlich trage auch der tödlich verunglückte Motorradfahrer eine Mitschuld, hieß es im Urteil. Denn er sei mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen, statt der geforderten 50 Stundenkilometer, hatte er rund 75 km/h auf dem Tacho, so der Gutachter. Ein illegales Motorradrennen jedoch, wie nach dem Horror-Crash lange vermutet, habe es nicht gegeben; auch kein gegenseitiges Überholen der Freunde auf ihrer Spritztour.

Prozess um fahrlässige Tötung: Kinder klagen auf Schmerzensgeld

„Neunhundert Euro für ein Menschenleben!“ Der fassungslose Aufschrei kam nach dem Urteil aus dem Publikum. Aber keine Geldstrafe, keine andere Sanktion können Tod und Trauer aufwiegen, versuchte ein Nebenklage-Anwalt zu beschwichtigen. Es flossen dennoch Tränen.

In einem zivilrechtlichen Verfahren wollen die drei Kinder jetzt noch auf Schmerzensgeld klagen. Die beiden jüngeren, noch minderjährigen Kinder fordern für den Verlust des Vaters mindestens 10.000 Euro. (ucs)