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Brand in Bonner Hotel„Beste Freunde“ angeklagt – Richterin mit überraschendem Urteil

2019-06-10 Feuer Motel One Bonn-Beethoven (7)

Einsatz der Bonner Feuerwehr im „Motel One“ an der Berliner Freiheit am 10. Juni 2019.

Bonn – 15 Monate nach dem Feuer im „Motel One“ hat das Bonner Landgericht nach einem aufwändigen Prozess viel Licht in ein Gewirr von sich widersprechenden Aussagen, zahlreichen Beweisen und falschen Schwüren gebracht. Entsprechend überraschend war das Urteil der 1. Großen Strafkammer am Montag gegen das einstige Freundespaar, das sich ursprünglich wegen gemeinschaftlicher, besonders schwerer Brandstiftung verantworten musste.

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Die Angeklagten am Montag, 17. August, im Bonner Gericht. Der 22-Jährige (l.) wurde freigesprochen. Sein 23-jähriger „Kumpel“ zu einer Haftstrafe verurteilt.

Während der 23-Jährige wegen Brandstiftung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt wurde, wurde sein jüngerer Freund freigesprochen. Der 22-Jährige – der als mutmaßlicher Brandstifter fünf Monate in Untersuchungshaft gesessen hat – konnte es kaum glauben.

Brand in Bonner Hotel: Gegenseitige Schuldzuweisungen

Die Zeit im Gefängnis hatte ihm ausgerechnet sein Freund eingebrockt, mit dem er viele Monate gemeinsam gechillt, großzügig Whisky oder Wodka konsumiert und sich auch die Joints geteilt hatte. Denn als nach dem spektakulären Hotelbrand in der Nacht zum 10. Juni 2019 mit Videoaufzeichnungen nach den Tätern gesucht wurde, hatte sich der Ältere bei der Polizei gemeldet. Bei der Brandlegung sei er „versehentlich“ dabei gewesen, hatte der gelernte Frisör den Ermittlern erklärt. Schuld sei allein ein Kumpel gewesen (dessen Namen er jedoch nicht kenne), der die Idee gehabt habe, in den offen stehendem Müllraum des Hotels zu gehen, um dort nach Diebesgut zu suchen. Als nichts zu finden gewesen sei, habe der Kumpel ein Feuerzeug in einen Müllcontainer gehalten. „Ich hatte ein unangenehmes Gefühl, ich wollte nur raus“, hatte der 23-Jährige noch im Prozess mit Unschuldsmiene beteuert.

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Am Tattag wurden die Angeklagten von der Überwachungskamera aufgezeichnet.

Aber die Kammer hat dem Angeklagten, der durch das angeblich „frühe Geständnis“ keinen Tag in Untersuchungshaft gesessen hat, kein Wort geglaubt. Zu oft habe er die Einlassungen gewechselt, sich widersprochen und vor allem jegliche Verantwortung von sich abgewälzt und seinen einstigen Freund zu Unrecht belastet, hieß es im Urteil. Der 22-Jährige hingegen habe von Anfang an eine „stringente und widerspruchsfreie“ Version abgegeben, die auch zu den Videoaufzeichnungen des Hotels passen würde.

Brand in Bonner Hotel: Täter war stark alkoholisiert

Demnach war es der Frisör gewesen, der – obwohl bereits mit rund 2,8 Promille und Joints zugedröhnt – in der Nacht nach Alkohol gesucht hatte: Als er im Lagerraum nichts fand, sei der 23-Jährige aggressiv geworden, habe mit den leeren Pfandflaschen um sich geworfen und schließlich den Müll angezündet. Auf der Flucht war der Ältere noch in die Hotelbar gelaufen, um noch an eine Flasche zu kommen. Dazu aber kam es nicht mehr. Überall heulten die Feuersirenen. 

Die ursprüngliche Version des Bonner Staatsanwalts, dass das Duo das Feuer gelegt hatte, weil sie keinen Whisky in der Hotellobby bekommen hatten, wurde im Prozess nicht bestätigt. Dennoch ging der Staatsanwalt noch von einer gemeinschaftlichen Brandstiftung aus und hatte für den Älteren zwei Jahre und zehn Monate und den Jüngeren zweieinhalb Jahre gefordert.

Brand in Bonner Hotel: Entschädigung für U-Haft

„Einen gemeinsamen Tatplan jedoch“, war die Vorsitzende Jessica Jöbges am Montag überzeugt, hatte das Duo nicht. Nur weil der eine beobachtet, dass der andere ein Feuer legt, könne man ihm das nicht zur Last legen. Wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte, kann der Jüngere sich für die erlittene Haft vom Staat entschädigen lassen. (ucs)