Rinder nach MarokkoRhein-Sieg-Kreis stoppte Tiertransport – jetzt die Wende

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66 Rinder sollten vom Rhein-Sieg-Kreis im Lkw nach Marokko gebracht werden. Das Symbolfoto zeigt Rinder, die in einem Schlachthof in Baden-Württemberg ausgeladen werden. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Siegburg/Köln – Nachdem der Rhein-Sieg-Kreis am Mittwoch (9. Dezember) einen Tiertransport nach Marokko untersagt hatte, können die 66 Rinder  jetzt nun doch auf die Tausende Kilometer lange „Reise“ geschickt werden – über Spanien und das Mittelmeer werden sie am Freitag Richtung Nordafrika gekarrt. 

Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Untersagung zwar bestätigt, aber das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den Transport mit einer Eilentscheidung am Donnerstagabend doch noch zugelassen!

Rhein-Sieg-Kreis stoppte Tiertransport: Spedition schaltet Oberwaltungsgericht ein

„Die Spedition hatte das OVG angerufen, nachdem der Rhein-Sieg-Kreis den Transport wegen möglicher Verstöße gegen den Tierschutz am Zielort in Marokko untersagt hatte“, erklärt Kreissprecher Antonius Nolden. „Das OVG argumentiert nun, die Untersagung käme praktisch einem allgemeinen Exportverbot von Rindern nach Marokko gleich. Damit würde die Kreisbehörde aber ihre Kompetenzen überschreiten. Allgemeine Exportverbote aus Tierschutzgründen seien Aufgabe des Bundes.“

Es war der zweite Versuch der Spedition, Rinder per Lkw nach Nordafrika zu bringen. Erst Mitte November hatten die Verantwortlichen des Rhein-Sieg-Kreises den Transport von 132 trächtigen Rindern nach Marokko untersagt.

Jetzt hatte die Spedition einen neuen Anlauf genommen, um für Freitag (11. Dezember) 66 Rinder aus dem Kreisgebiet nach Marokko zu transportieren. Dort sollen die Tiere nach Angaben der Spedition zu Zuchtzwecken weiterverkauft werden. 

Rhein-Sieg-Kreis stoppte Tiertransport: Veterinärbehörde erteilte keine Freigabe

„Auch dieses Mal sieht die Veterinärbehörde des Rhein-Sieg-Kreises keine Möglichkeit, eine Freigabe zu erteilen“, erklärte Kreissprecher Antonius Nolden. „Auch wenn der Transport selbst vermutlich tierschutzgerecht durchgeführt werden könnte, käme es am Zielort in Marokko zu erheblichen Verstößen gegen deutsche Tierschutzbestimmungen. Das beträfe die Haltung als auch die Schlachtung der Tiere.“

Nach der ersten Untersagung im November war die Spedition vor das Verwaltungsgericht Köln gezogen. Doch das bestätigte die Entscheidung des Kreises. Wie auch beim zweiten Mal. Doch diesmal grätschte das OVG rein. 

„Der Rhein-Sieg-Kreis bedauert die Entscheidung, denn die vom OVG geforderten konkreten Nachweise sind von einer Kreisverwaltung kaum zu erbringen“, so Sprecher Nolden. Der beantragte Transport werde daher nun abgefertigt. (iri)