Prozess in BonnSchoss Familienvater dreimal auf seinen autistischen Stiefsohn (11)?

Blick durch ein Schaukelpferd auf eine Rutsche auf einem Kinderspielplatz.

Auf einem Spielplatz in Königswinter (das Archivbild von 2021 zeigt ein Klettergerüst in Hannover) wurde ein Elfjähriger im April 2021 beschossen.

Ein Elfjähriger ist auf einem Spielplatz in Königswinter von drei Schüssen getroffen worden. Nun steht sein Stiefvater vor Gericht, unter anderem wegen versuchten Mordes.

Weil er auf seinen elfjährigen Stiefsohn geschossen haben soll, steht ein Mann von Freitag (21. Januar 2022) an vor dem Bonner Landgericht.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 33-Jährigen schwere Misshandlung eines Schutzbefohlenen, gefährliche Körperverletzung sowie versuchten Mord durch Unterlassen vor.

Königswinter: Schoss 31-Jähriger auf seinen autistischen Stiefsohn?

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Bonn soll der Stiefvater am 8. April 2021 bei Schießübungen in seinem Keller in Königswinter den Jungen mit drei Schüssen aus einer Luftdruckwaffe schwer verletzt haben.

Anschließend soll er den Jungen, der Autist ist und sich kaum verständlich machen kann, zum Spielen nach draußen geschickt haben.

Am Abendbrot-Tisch sei das Kind dann bleich geworden und zusammengesackt. Der Elfjährige wurde mit einem Rettungswagen in die Kinderklinik Sankt Augustin gebracht, wo Ärzte die akut lebensbedrohlichen Einschüsse entdeckten und die Polizei informierten. In der Uniklinik Bonn wurde das Kind noch am Abend notoperiert.

Schüsse auf Elfjährige: Stiefvater aus Königswinter bestreitet die Tat

Der Angeklagte, Vater von drei leiblichen Kindern, bestritt vor Gericht, auf seinen Stiefsohn geschossen zu haben. Der Elfjährige, mit dem er seit acht Jahren zusammenlebe, sei für ihn wie sein eigenes Kind. Am Tattag sei der Junge von den anderen Kindern blutend nach Hause gebracht worden, sagte der Haustechniker. Er habe drei kleine rote Stellen am Körper gehabt. Er und seine Frau seien davon ausgegangen, dass er mit dem Tretroller hingefallen sei.

Der Stiefvater war zwei Wochen nach der Tat festgenommen worden. Ein Haftbefehl wurde vom Ermittlungsrichter nicht erlassen, da keine Fluchtgefahr bestehe. Für den Prozess sind sieben weitere Verhandlungstage angesetzt.. (smo/dpa)