In Bad Godesberg musste die Polizei wegen häuslicher Gewalt einschreiten. Ein Mann soll seine Ehefrau ins Gesicht geschlagen haben.
Polizei BonnMann (45) nach häuslicher Gewalt der Wohnung verwiesen

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Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen stehen bei einem Einsatz. In Bad Godesberg musste die Polizei wegen häuslicher Gewalt einschreiten (Symbolbild).
Am Sonntagabend (22. Juni 2025) eilten Beamte und Beamtinnen der Bonner Polizei einer Frau im Stadtbezirk Bad Godesberg zur Hilfe. Nach bisherigem Ermittlungsstand soll sie zuvor von ihrem Ehemann ins Gesicht geschlagen worden sein.
Der 45-jährige Tatverdächtige wurde daraufhin der Wohnung verwiesen. Außerdem wurde ihm ein zehntägiges Rückkehrverbot für die Wohnung ausgesprochen. Sollte er dieses Verbot nicht beachten, droht ihm ein Zwangsgeld von 500 Euro.
Zudem erwartet den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung.
Polizei Bonn: Zehn-Tage-Frist soll Opfern Zeit für Hilfe geben
Die Zehn-Tage-Frist einer polizeilichen Wohnungsverweisung soll den Opfern Zeit geben, sich Beratung und Unterstützung in einer Hilfseinrichtung vor Ort zu holen. Die Geschädigte wurde von den Beamtinnen und Beamten auf die Hilfsangebote und ihre Rechte hingewiesen.
Häusliche Gewalt - Das Opfer bleibt, der Täter geht. Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen finden Betroffene und Interessierte auf der Website der Polizei NRW. (red)
Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.