Klatsche für Stadt Bad HonnefKeine Bühne und keine Sitzstufen auf Insel Grafenwerth

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Unterhalb des Drachenfels liegt die grüne Oase Insel Grafenwerth.

Bad Honnef – Sie ist ein wunderschönes Fleckchen im Rhein: die Insel Grafenwerth. 3,3 Millionen Euro will die Stadt Bad Honnef in die Hand nehmen, um die Insel für Besucher noch attraktiver zu machen. Doch jetzt bekam sie eine Klatsche vom Verwaltungsgericht Köln.

Dort hatte der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) per Eilantrag Klage eingereicht. Bei der Planung von Spielfeldern, einer Freitreppe sowie einer Bühne sahen die Umweltschützer rot. Denn um die geplante Neugestaltung der Insel, die als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist, umzusetzen, ist eine sogenannte naturschutzrechtliche Befreiung erforderlich. 

Klatsche für Stadt Bad Honnef: Pläne für Grafenwerth teilweise rechtswidrig

Am Freitag (22. Mai) entschied das Verwaltungsgericht, dass die Planungen zur Neugestaltung der Insel teilweise rechtswidrig sind. Die Folge ist, dass die Stadt bis zur endgültigen Klärung in zwei der drei Bauabschnitte keine Arbeiten mehr durchführen darf. 

Heißt: Nur an der Nordspitze dürfen neue Wege sowie Spielinseln für Kinder unterschiedlicher Altersgruppen angelegt werden (Bauabschnitt 1). Für die beiden übrigen Abschnitte gilt ein vorläufiger Baustopp. 

Dort soll unter anderem im Bereich des Freibades eine Sitzstufenanlage am Rheinufer entstehen (Bauabschnitt 2). Im dritten Bauabschnitt sollen im Innern der Insel unter anderem mehrere Flächen entsiegelt, einige auch erstmals befestigt werden. Eine der Flächen soll als Bühne genutzt werden.

Klatsche für Stadt Bad Honnef: Sitzstufenanlage nicht geeignet, um Besucher zu lenken

Die Stadt argumentiert, dass durch die neu geschaffenen Anlagen Besucher vom besonders schützenswert erachteten Südostteil der Insel ferngehalten würden. Auch wolle man so die Naherholungsmöglicherkeiten auf der Insel verbessern. 

Die geplante Sitzstufenlage sei allerdings nicht zur „Besucherlenkung“ geeignet, entschied jetzt das Gericht. Denn von dort führe weiterhin ein Weg in den südlichen Teil der Insel. „Allein durch das Ziel der Verbesserung der Naherholungsmöglichkeiten ist die Sitzstufenanlage nicht gerechtfertigt, weil sie in den besonders empfindlichen und besonders geschützten Uferbereich des Rheins eingreift“, hieß es darüber hinaus in der Begründung. 

Die geplante Fläche für eine Bühne  sei rechtswidrig, weil hierdurch ein bestehendes Verbot faktisch ausgeschaltet würde. In dem Landschaftsschutzgebiet seien Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen außerhalb befestigter Flächen verboten. 

Insel Grafenwerth: Arbeiten wurden zunächst fortgesetzt

Anfang des Jahres hatten die ersten Arbeiten auf der Insel begonnen. Baumfällungen und Baumpflegemaßnahmen an der Nordspitze sollten bis Mai durchgeführt werden – dazu wurde der Bereich für Besucher abgesperrt.

Nach dem Eilantrag des BUND hatte das Kölner Verwaltungsgericht es zunächst abgelehnt, auf der Insel einen sofortigen Baustopp zu verhängen. Allerdings bat das Gericht die Stadt Bad Honnef bis zur Prüfung des Antrags, bei den weiteren Arbeiten keine irreparablen Schäden zu verursachen. 

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Gegen die geplanten Baumaßnahmen auf der Insel Grafenwerth hatte der BUND Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.

Um die Insel aufzuhübschen, bekommt die Kommune vom Land rund zwei Millionen Euro. Die sind allerdings an Fristen gekoppelt.

Insel Grafenwerth: Baumaßnahmen trotz Klimaschutz, Insektensterben

„Entgegen der Annahme der Behörde geht es bei dem Bauvorhaben nicht darum, die Erholungsnutzung auf der Insel so zu lenken, dass dort neben der Freizeitnutzung mehr Naturschutz möglich wird, sondern darum, die Freizeitnutzung auf Spielfeldern, Spielplätzen, einer Freitreppe und im Zuge von Festivals insgesamt zu erhöhen“, hieß es seitens des BUND.

Was die Umweltschützer besonders auf den Baum bringt, ist die Tatsache, dass Bad Honnef die 3,3 Millionen Euro teuren Maßnahmen gegen die Natur angesichts von Klimawandel und Insektensterben überhaupt verfolgt und dass die Fördergelder letztlich bewilligt wurden. (stz, iri)