In Bonn startet die Polizei Kontrollen der Waffenverbotszone.
Messer-Verbot in BonnPolizei startet jetzt harte Kontrollen

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Polizeikontrollen in Bonn: Waffenverbotszone eingerichtet (Symbolfoto)
Ab Samstag, den 01.11.2025, startet die Bonner Polizei mit zielgerichteten Kontrollen in der neuen Waffen- und Messerverbotszone rund um den Hauptbahnhof. Einem entsprechenden Antrag war bereits im Juli zugestimmt worden, nun sind die rechtlichen und organisatorischen Vorbereitungen abgeschlossen.
In den vergangenen Wochen wurden Schilder aufgestellt und Fußstreifen der Polizei informierten Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Gewerbetreibenden mit Flyern über die neue Zone und die damit verbundenen Regeln.
„Es ist uns wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie die Besucherinnen und Besucher der Stadt Bonn über Einrichtung, rechtliche Bestimmungen und Geltungszeiträume der Waffen- und Messerverbotszone informiert sind und ihr Verhalten darauf ausrichten können“, erklärte der Leitende Polizeidirektor Frank Stötzel.
37 Schilder und Durchsagen in Bussen und Bahnen
Insgesamt wurden 37 Hinweisschilder installiert. Zusätzlich werden Bodenmarkierungen und Werbetafeln auf die Zone aufmerksam machen. In Kooperation mit den örtlichen Verkehrsbetrieben wird es zudem Durchsagen in Bussen und Bahnen geben.
Polizeipräsident Frank Hoever kündigte an: „Mit der Waffen- und Messerverbotszone haben wir einen weiteren Baustein für mehr Sicherheit in der Bonner Innenstadt geschaffen. Ab sofort kontrollieren wir dort zu den relevanten Zeiten zielgerichtet und anlassunabhängig. Ziel unserer Kontrollen ist es, Messer und gefährliche Gegenstände aus dem Verkehr zu ziehen. Diese haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen!“
Diese Regeln gelten in der neuen Verbotszone
Die neue Zone gibt der Polizei die Möglichkeit, verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen. Das Mitführen von Waffen, bestimmten Messern, Reizgas oder Schlagwerkzeugen ist dort grundsätzlich verboten. Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bestehende waffenrechtliche Erlaubnisse sind von der Regelung nicht betroffen.
Die Waffen- und Messerverbotszone erstreckt sich von der Thomas-Mann-Straße über den Hauptbahnhof, den ZOB und den Kaiserplatz. Auch der Großteil des Hofgartens, die Poststraße bis zum Münsterplatz und die Wesselstraße bis zum Martinsplatz gehören dazu.
Die Verbotszone gilt von freitags, 12.00 Uhr bis montags 03.00 Uhr sowie vor einem Feiertag, von 12.00 Uhr bis zum Folgetag des Feiertags, 03.00 Uhr. (red)
