Zoff um Bonner BriefwahlCDU-Mann schwärzt Parteifreund beim Minister an
Bonn – Die Kritik an Stadtdirektor Wolfgang Fuchs wird immer lauter. Er hat die Panne rund um die Bonner Briefwahl in seiner Funktion als Wahlleiter zu verantworten.
Jetzt setzt CDU-Mann und ehemaliger Bundestagsabgeordnete Stephan Eisel noch einen drauf – gegen seinen Parteifreund Fuchs hat er Dienstaufsichtsbeschwerde bei NRW-Innenminister Herbert Reul eingereicht.
Hintergrund ist die zu späte Verschickung der Briefwahlunterlagen zur Stichwahl zwischen Amtsinhaber Ashok Sridharan und Herausforderin Katja Dörner an die Bonner.
So wirft Eisel in seinem Schreiben an den Minister die Frage auf, warum der Druckauftrag nicht bereits kurz nach Verkündung des vorläufigen Endergebnisses am Abend des 13. September erteilt wurde. Nach seinen Informationen war die Druckerei bereit, auch in der Nacht zu drucken. Dies wurde jedoch vom Wahlleiter nicht abgefragt.
Der Auftrag für die Stichwahlzettel wurde jedoch erst am Montag vergeben. Erst Mittwoch den 16. September lagen alle Stimmzettel im Stadthaus vor, die dann verpackt, jedoch erst Donnerstag den 17. September verschickt wurden.
Weiterhin wirft Eisel dem Stadtdirektor vor, zu wenig Personal eingesetzt zu haben, so sei von Anlieferung bis zur letzten Versendung eine ganze Woche ins Land gegangen und schreibt in seinem Brief weiter: „Im Ergebnis konnten bei vielen Wählern die Briefwahlunterlagen frühestens am Donnerstag, den 24. September, also erst drei Tage vor der Wahl eintreffen. Es gibt zahllose Beschwerden von Wählern, die ihre Unterlagen erst freitags oder samstags bzw. nicht mehr vor der Wahl erhalten haben und damit ihre Stimmzettel nicht mehr rechtzeitig zurücksenden konnten. Sie konnten so an der Wahl nicht teilnehmen.“
Zoff um Bonner Briefwahl: Eisel fordert Aufklärung
Der CDU-Mann fordert eine dringende Aufklärung – macht in seinem Brief aber auch deutlich, dass er seine Dienstaufsichtsbeschwerde nicht als Wahlanfechtung sieht. Eisel: „Das Wahlergebnis war völlig eindeutig und von den Versäumnissen bei der Versendung der Briefwahlunterlagen nicht beeinflusst. Das hätte sich bei einem knappen Wahlergebnis anders dargestellt.“