Prozess in BonnHäftling kommt frei, schon am Folgetag begeht er große Dummheit

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In Troisdorf würgte und bedrohte ein Ex-Häftling seine Freundin. Die Illustration zeigt ein Paar beim Streit.

Bonn/Troisdorf – Mehrere Monate bereits war der Freund im Gefängnis. Diesmal nicht wegen Drogenbesitz, Beleidigungen oder Körperverletzungen, sondern wegen neun Leistungserschleichungen, für die sich der notorische Schwarzfahrer sechs Monate Haft eingefangen hatte.

Am Tag der vorzeitigen Entlassung aus der JVA Siegburg - am 30. April 2018 - holte ihn seine damals 27-jährige Freundin am Gefängnistor ab und gab ihm ein Zuhause in ihrer kleinen Wohnung in Troisdorf. Immerhin war sie damals schwanger und erwartete ein gemeinsames Kind.

Aber seine Rückkehr war keineswegs romantisch: Denn der Knacki stürzte sich am nächsten Tag sofort auf eine Flasche Wodka, die er zügig leerte. Ein Zustand, den seine Freundin nicht gut fand. Als sie ihm das sagte, flippte er so aus, dass sie die Flucht ergreifen musste. 

Amtsgericht Siegburg verurteilte Ex-Häftling nach Angriff auf schwangere Freundin

Das Amtsgericht Siegburg hat den 31-jährigen Häftling daraufhin im Mai 2020 wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung zu sieben Monaten Haft verurteilt. Denn der einstige Baumarkt-Verkäufer hatte seine schwangere Freundin nicht nur geschlagen, sondern auch gewürgt, bis ihr schwarz vor Augen war, und sie mit einem Messer bedroht.

Eine Bewährung gab es nicht mehr, da der Angeklagte bei 19 Eintragungen im Strafregister auch wiederholt einschlägig verurteilt worden war: In einem Fall hatte er seiner Freundin das Nasenbein gebrochen, einer anderen, die telefonisch die Beziehung zu ihm beendete, drohte er, die Beine zu brechen, damit sie „den Rest des Lebens nicht mehr laufen“ könne. Dann hatte er sie bespuckt und geschlagen.

Auch vor einem Polizeibeamten machte sein Zorn nicht Halt: Dem drohte er mit den Hells Angels - und wollte ihn damit einschüchtern, dass er gerade aus dem Knast entlassen worden sei.

Schwangere rettet sich bei Nachbarn vor gewalttätigem Freund

Aber dem 31-Jährigen, der seit Jahren - so wörtlich - „nichts Legales mehr macht“, passte das Urteil nicht; er legte Berufung ein. Vor der 6. Strafkammer  des Bonner Landgerichts räumte er am Montag immerhin die Strafvorwürfe ein.

Laut Urteil hatte die Freundin damals so eine Angst vor ihm, dass sie sich in der Toilette eingesperrt - und an ihre Mutter per SMS einen Hilferuf abgesetzt hatte. Als er das merkte, kam er mit dem Messer und drohte ihr, das gemeinsame Kind aus ihrem Bauch zu schneiden.

Sie sei so verzweifelt gewesen, dass sie sogar überlegt hatte, aus dem Fenster im 6. Stock zu springen. Davon jedoch soll er sie noch abgehalten haben. Schließlich gelang es ihr ins Treppenhaus zu fliehen, wo sie überall Sturm klingelte, bis ein Ehepaar ihr die Tür öffnete. 

Nach Angriff auf schwangere Freundin: Angeklagter ohne Chance auf Bewährung

Eine Chance auf Bewährung hatte der Angeklagte - nach dieser kriminellen Karriere - auch nicht mehr in der Berufung: Nicht zuletzt, weil er vielfach bei Bewährungen versagt hatte - und er „null Interesse“ hat, seinen jahrelangen Drogen- und Alkoholmissbrauch zu therapieren.

Am Ende gab es sogar insgesamt neun Monaten Haft, weil zwei weitere Straftaten - Waffen- und Drogenbesitz - gleich mit verurteilt wurden. (ucs)