Nach dem Schockfund in einer Gaststätte in Bornheim-Hersel (Rhein-Sieg-Kreis) meldet die Polizei eine Festnahme.
Grausiger Fund bei KölnToter (70) liegt in Gaststätte – jetzt Festnahme!
Aktualisiert16.09.2025, 14:35
Festnahme im Tötungsdelikt in Bornheim-Hersel! Vier Wochen nach dem Fund eines Toten (†70) in einem Gaststätten- und Hotelbetrieb hat die Polizei am Dienstag (16. September) einen Mann festgenommen.
Es geht um Mord! Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen 64-jährigen Bekannten des Opfers. Seine Festnahme erfolgte im keine vier Kilometer entfernten Bonn-Tannenbusch.
Der 64-Jährige wurde noch am Dienstag einem Bonner Haftrichter vorgeführt. Dieser schickte ihn wegen des Verdachts des Mordes in U-Haft.
Der Festgenommene war ursprünglich lediglich als Zeuge vernommen worden. „Im Zuge der jüngeren Ermittlungen haben sich dann dringende Verdachtsmomente gegen ihn ergeben, sodass er selbst in den Fokus der Ermittlungen gerückt ist“, erklärte Martin Kriebisch gegenüber EXPRESS.de.
Bornheim-Hersel: Gast findet Leiche in Hotel
Die Leiche des 70-Jährigen war am Mittwoch (20. August 2025) in dem Gaststätten- und Hotelbetrieb an der Elbestraße (B9) aufgefunden worden. Das Opfer war der Pächter der Pension, in der hauptsächlich Monteurs-Zimmer vermietet wurden.
Ein Gast hatte den Toten gegen 13.20 Uhr entdeckt und die Polizei alarmiert. Schnell ergab sich der Verdacht: Der alte Mann ist umgebracht worden.
„Aufgrund der Auffindesituation und des Ergebnisses der Obduktion am Donnerstag gehen die Ermittler und Ermittlerinnen von einem Verbrechen aus“, erklärte ein Polizeisprecher zwei Tage nach dem Leichenfund.
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Eine Mordkommission der Bonner Polizei unter der Leitung von Kriminalhauptkommissar Mirko Messerschmidt übernahm daraufhin die Ermittlungen, in enger Abstimmung mit Staatsanwalt Timo Heering von der Bonner Staatsanwaltschaft.
Die Ermittlungen zum Geschehensablauf und den Hintergründen des Tötungsdeliktes dauern an. Ob sich der Tatverdächtige nach seiner Festnahme zu den Vorwürfen geäußert hat, ist bislang nicht bekannt.
Wie der WDR bereits berichtete, würden die Ermittlerinnen und Ermittler prüfen, ob dem Opfer Geld geraubt wurde. Da von einem Mord ausgegangen wird, muss die Tat entsprechende Mordmerkmale aufweisen – dazu gehören Mordlust, Habgier, niedrige Beweggründe oder Heimtücke. Aber auch der Mord zur Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat. (iri)