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Abzocke?Nach eigener Knolle: Bonner Anwalt geht gegen Kostenbescheid der Stadt vor

Zwei Politessen schreiben in Berlin die Kennzeichen von Autos auf, die im absoluten Halteverbot stehen.

Rechtsanwalt Robert Schallenberg hat im Frühjahr 2025 ein Knöllchen bekommen, weil sein Auto von einem Verwandten verbotswidrig geparkt worden war. Das Symbolfoto zeigt zwei Politessen im September 2007 in Berlin.

Ein Knöllchen ist ärgerlich. Vor allem, wenn im Fall von Robert Schallenberg, das Auto nicht von ihm selbst verbotswidrig geparkt worden war. Das ist aber nicht das, was den Bonner Anwalt auf die Palme bringt. 

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Rechtsanwalt Robert Schallenberg (64) kennt sich mit den Gesetzen bestens aus. Er gilt als Spezialist in Bußgeldsachen. Jetzt ist dem Bonner Juristen aber selbst etwas bitter aufgestoßen.

Auslöser: Ein Kostenbescheid wegen eines Parkverstoßes, der ihm Mitte Juli 2025 ins Haus geflattert ist. Genauer gesagt, ein Betrag, den die Stadt Bonn von ihm darin fordert. Sein Vorwurf: Abzocke.

Robert Schallenberg kam im Frühling aus dem Urlaub, da schlug die gute Stimmung direkt um: Im Briefkasten lag ein gelber Umschlag mit einem Bußgeldbescheid. Der Grund: Sein Auto war, während er sich selbst im Urlaub aufhielt, verbotswidrig in der Rheinstraße in Bonn auf dem Gehweg geparkt worden.

„Da habe ich Einspruch eingelegt, weil ich nicht der Fahrer war“, erklärt der Anwalt gegenüber EXPRESS.de, „ich kann laut Gesetz den Mund halten, wenn der tatsächliche Fahrer mit mir verwandt ist. Genau das war hier der Fall.“ 

Weil es der Stadt daraufhin nicht innerhalb einer Drei-Monats-Frist gelang, den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln, erhielt Robert Schallenberg jetzt als sogenannte fahrzeughaltende Person einen Kostenbescheid.

Darin bat die Stadt ihn zur Kasse: 20 Euro Gebühren plus 7 Euro Auslagen. Dazu der Vermerk, dass das anhängige Bußgeldverfahren nun eingestellt sei.

Bonner Anwalt: Kosten und Auslagen sind gesetzlich vorgegeben

7 Euro Auslagen? Der Anwalt glaubte, nicht richtig zu lesen. Er sieht darin eine rechtswidrige Praxis des Ordnungsamtes der Stadt Bonn, denn, so erklärt er, gemäß der bundeseinheitlichen Regel im Zusammenhang mit Verkehrsvergehen sei bei Kostenbescheiden ein Auslagenersatz von lediglich 3,50 Euro geltend zu machen. 


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Schallenberg: „Die Kosten und Auslagen sind gesetzlich vorgegeben, können also nicht nach Lust und Laune von der Ordnungsbehörde festgesetzt werden. Die Behörde hat hier also keinen Spielraum. Kosten des nunmehr eingestellten Bußgeldverfahrens dürfen nun nicht mehr geltend gemacht werden. Dementsprechend verlangen alle Ordnungsbehörden in Deutschland bei solch einem Kostenbescheid insgesamt 23,50 Euro. Nicht so bei der Stadt Bonn.“ 

„Ich weiß darum, dass es im Einzelfall nur um eine Überforderung von 3,50 Euro geht, meine gleichwohl, dass hiergegen vorgegangen werden muss. Denn wir reden hier vermutlich von einer massenhaft umgesetzten, jedoch eklatant rechtswidrigen Praxis, bei der kostenrechtlich eindeutig untergegangene Positionen wieder zum Leben erweckt werden“, erklärt der Jurist weiter. 

Sieben Euro Auslagen? Das sagt die Stadt Bonn

EXPRESS.de hakte bei der Stadt Bonn nach. Eine Sprecherin des städtischen Presseamtes erklärte, dass der fahrzeughaltenden Person die Kosten des Verfahrens auferlegt werden, wenn die fahrzeugführende Person, die eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, nicht ermittelt werden konnte. Neben einer Gebühr von 20 Euro, würden auch Auslagen unter anderem erhoben, „für jede Zustellung mit Zustellungsurkunde...“ 

„Somit ist es rechtlich zulässig und tatsächlich möglich, dass die Auslagenpauschale von 3,50 Euro mehrfach erhoben wird – zum Beispiel, wenn mehrere Zustellungen notwendig waren, etwa weil eine Rückmeldung zur fahrzeugführenden Person zu spät oder gar nicht erfolgt ist“, so die Sprecherin. 

Zwischen Juli 2024 und Juni 2025 seien insgesamt 1709 Kostenbescheide ausgestellt worden.