Bundespolizei NRWDrei Männer festgenommen – Geldstrafe von 4050 Euro nicht bezahlt

Handschellen symbolisieren die Festnahmen durch die Bundespolizei. Im Rahmen von Grenzkontrollen wurden drei Männer wegen verschiedener Vergehen festgenommen.

Die Bundespolizei hat drei Männer festgenommen und bei einer Frau eine Vermögensabschöpfung durchgeführt.

Die Bundespolizei hat im Rahmen von Grenzkontrollen mehrere Personen festgenommen. Ein Mann muss eine 90-tägige Haftstrafe absitzen, weil er eine hohe Geldstrafe nicht bezahlen konnte.

Die Bundespolizei hat im Rahmen der eingeführten Grenzkontrollen am Dienstag und Mittwoch drei Männer festgenommen. Bei einer Frau wurde zudem eine Vermögensabschöpfung in Höhe von 800 Euro durchgeführt.

Einen 47-jährigen Rumänen nahmen die Beamten und Beamtinnen der Bundespolizei am Dienstagabend im Hauptbahnhof Aachen fest. Er war zuvor mit einem Zug aus den Niederlanden eingereist. Der Mann wurde wegen Diebstahls von der Staatsanwaltschaft Essen mit Haftbefehl gesucht.

Er hatte sich der Strafvollstreckung entzogen und muss jetzt eine sechsmonatige Haftstrafe absitzen. Gegen ihn liegen noch weitere Strafverfahren der Staatsanwaltschaften Paderborn und Duisburg wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls vor. Er wurde in den Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen eingeliefert.

Mann aus Guinea kann 4050 Euro Geldstrafe nicht bezahlen

Ein weiterer Mann aus Guinea wurde wegen Bedrohung, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung von der Staatsanwaltschaft Hagen mittels Haftbefehles gesucht. Er sollte eine Geldstrafe von insgesamt 4050 Euro begleichen.

Da er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er jetzt eine 90-tägige Haftstrafe absitzen. Er wurde am Dienstagabend in die Justizvollzugsanstalt Aachen eingeliefert.

Serbin muss 800 Euro abgeben

Einem Spanier konnte in Strafsachen wegen Betruges die verhängte Geldstrafe in Höhe von 450 Euro eingezogen werden. Er war am Mittwochmorgen aus Belgien mit der Euregiobahn am Hauptbahnhof Aachen eingereist.

Er konnte genauso wie eine 36-jährige Serbin auf freien Fuß bleiben. Gegen sie bestand von der Staatsanwaltschaft in Konstanz eine Ausschreibung wegen einer Vermögensabschöpfung. Bei ihr konnten 800 Euro gepfändet werden.

Sie war zuvor auf der BAB 44 aus Belgien mit einem PKW eingereist und konnte auf dem Rastplatz Aachener Land kontrolliert werden. Im Anschluss der Pfändung konnte sie ihre Reise fortsetzen. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.