BundespolizeiMehrere gesuchte Männer mit Haftbefehl festgenommen

Die Bundespolizei hat am Wochenende mehrere Männer mit Haftbefehl festgenommen.

Die Bundespolizei konnte mehrere gesuchte Männer mit Haftbefehl festnehmen

Die Bundespolizei hat am Wochenende mehrere Männer festgenommen. Einige konnten ihre Geldstrafen bezahlen und durften weiterreisen.

Die Bundespolizei hat am Wochenende mehrere Männer mit Haftbefehl festgenommen. Unter anderem ging den Beamten und Beamtinnen an der Bundesautobahn 44 ein 60-jähriger Ungar ins Fahndungsnetz.

Der Mann befand sich in einem aus Belgien kommenden Fernreisebus. Er wurde von der Staatsanwaltschaft Ulm wegen KFZ-Betruges mit Untersuchungshaftbefehl gesucht.

Er steht im Verdacht, sich von einem Autohaus ein Fahrzeug gekauft zu haben, ohne die dafür bestehende Deckung bei seiner Bank zu besitzen. Er wurde festgenommen und dem Polizeigewahrsam am Polizeipräsidium Aachen zugeführt.

Algerier mit Betäubungsmitteln im Zug festgenommen

Wenige Stunden später konnte ein 26-jähriger Algerier in einem Zug aus Belgien festgenommen werden. Er war in der Vergangenheit ohne Ausweispapiere eingereist und hatte sich unerlaubt in Deutschland aufgehalten.

Bei der Einreise führte er noch Betäubungsmittel mit. Deswegen schrieb ihn die Staatsanwaltschaft Osnabrück zur Festnahme aus. Eine 30-tägige Haftstrafe hatte er bereits wegen der diversen Delikte abgesessen.

Da er erneut unerlaubt eingereist war, muss er jetzt seine Restfreiheitsstrafe absitzen. Er wurde auch ins Polizeipräsidium Aachen in den Gewahrsam eingeliefert.

Bulgaren konnten Geldstrafen bezahlen und weiterreisen

Zwei Bulgaren hatten dabei mehr Glück. Sie wurden an der Bundesautobahn 44 und in Herzogenrath auf der Kirchratherstraße angehalten. Gegen sie lagen Strafvollstreckungshaftbefehle wegen eines Körperverletzungsdelikts und wegen Betruges vor.

Die Staatsanwaltschaften Heidelberg und Dortmund hatten sie deswegen zur Fahndung ausgeschrieben. Sie mussten Geldstrafen in Höhe von 1350,- Euro und 750,- Euro begleichen. Da beide Personen ihre Geldstrafen zahlen konnten, wurde ihnen die Weiterreise gestattet. (red)

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