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43 Städte und Kreise betroffenMinisterium verschärft Corona-Notbremse für NRW

Corona NRW Köln geschlossenes Tor

Das NRW-Gesundheitsministerium hat die Regeln für die Corona-Notbremse verschärft. Das Foto zeigt ein heruntergelassenes Rolltor vor einem Geschäft in der Kölner Fußgängerzone.

Düsseldorf  – Das NRW-Gesundheitsministerium hat die Regeln für die Corona-Notbremse deutlich verschärft. Die Inzidenz muss jetzt über einen längeren Zeitraum stabil bleiben, als bisher.

  • NRW-Gesundheitsministerium verschärft Regeln für Corona-Notbremse
  • Inzidenzwert muss länger stabil bleiben, als bisher
  • Neue Regeln betreffen auch den Einzelhandel

NRW: Gesundheitsministerium verschärft Corona-Notbremse

Nordrhein-westfälische Kommunen, die gerade erst unter eine Corona-Inzidenz von 100 gekommen sind, müssen ab sofort länger warten, bis sie die Corona-Notbremse wieder lockern dürfen.

Trotz der seit einigen Tagen stagnierenden oder sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz in vielen Kommunen in NRW werde es „vorläufig noch in keiner Kommune eine Aufhebung der Notbremse geben“, teilte das NRW-Gesundheitsministerium am Mittwoch mit.

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NRW: Stabile Inzidenz zur Lockerung der Corona-Notbremse notwendig

Das gelte auch für die Kreise Olpe, Wesel und den Rhein-Sieg-Kreis, in denen die Inzidenz seit drei Tagen wieder unter der kritischen Marke von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tage lag. Bisher war dies die Voraussetzung, um die Notbremse durch die Landesregierung wieder aufzuheben.

Ab jetzt sind dafür mindestens sieben Tage mit einer Wochen-Inzidenz unter 100 und „einer stabilen Tendenz“ erforderlich. „Diese Voraussetzung ist derzeit noch in keiner der „Notbremse-Kommunen“ gegeben“, stellte das Ministerium fest.

NRW-Gesundheitsminister Laumann mahnt: „Mitten in der dritten Welle“

„Auch, wenn die Inzidenzen aktuell etwas sinken, befinden wir uns nach Einschätzung vieler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler noch mitten in der dritten Welle“, mahnte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

Laumann

Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Deshalb sei Vorsicht geboten. „Ein „Hin und Her“ bei der Anwendung der Notbremse wäre zudem etwas, für das die Menschen wenig Verständnis hätten. Deshalb wollen wir die Tendenz etwas länger beobachten, bevor wir die Notbremse in Kommunen aufheben.“

NRW: Notbremse gilt für 43 Städte und Kreise

Laumann begründete die Verlängerung der Karenzzeit auch damit, dass der zurückliegende Drei-Tages-Zeitraum auch die Ostertage mit zum Teil eingeschränkten Test- und Meldeprozessen umfasse.

In welcher Kommune die Notbremse aktuell greift, ist in einer Allgemeinverfügung aufgelistet. Am Mittwoch enthielt sie 43 der 53 Städte und Kreise in NRW.

Folgende zehn Städte und Kreise sind demnach derzeit nicht betroffen:

  • Kreis Coesfeld
  • Düsseldorf
  • Hamm
  • Kreis Höxter
  • Kreis Heinsberg
  • Münster
  • Kreis Paderborn
  • Rheinisch-Bergischer Kreis
  • Kreis Soest
  • Kreis Warendorf

NRW: Ausnahme bei Notbremse weiterhin möglich

NRW zieht die Notbremse nicht nach landesweiten, sondern örtlichen Corona-Zahlen. Nur in Kommunen mit einer Inzidenz über 100 müssen unter anderem Läden, Sportstätten und Kultureinrichtungen schließen.

Die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte dürfen aber Ausnahmen für Menschen mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest erlauben. Diese müssen mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt werden. (dpa)