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Lastschrift-ProblemeFalsch abgebucht? So holen Sie Ihr Geld zurück

Stimmt da alles? Kontoauszüge sollten stets zeitnah auf Fehlbuchungen durchgesehen werden.

Stimmt da alles? Kontoauszüge sollten stets zeitnah auf Fehlbuchungen durchgesehen werden.

Kennen Sie das? Die routinemäßige Kontrolle des Kontoauszugs fördert eine böse Überraschung zutage: Eine viel zu hohe Summe wurde abgebucht! Oder es taucht gar eine völlig unberechtigte Abbuchung auf! Hier erfahren Sie, was dann zu tun ist.

Miete, Strom, Versicherungen, Telefon – für so manche regelmäßigen Ausgaben haben wir Einzugsermächtigungen erteilt. Die Firmen können so laufend und bequem die entsprechende Summe vom Konto per Lastschrift abbuchen.

Und das hat auch für die Kunden Vorteile: Man muss nicht ständig daran denken, welche Überweisung wann genau fällig ist. Unangenehme Mahnschreiben und entsprechende Kosten können so umgangen werden.

Auch die Unternehmen bevorzugen in der Regel Lastschriften. Immerhin kommen sie so am schnellsten an ihr Geld. Doch auch wenn meistens alles korrekt läuft, können hier Fehler auftreten: Mal wird ein Betrag doppelt abgebucht, mal das Geld für eine Versicherung, die man längst gekündigt hat, doch noch vom Konto eingezogen etc. Und dann?

Generell gilt: Wurde eine Abbuchung falsch ausgeführt, so kann die Rückgabe der Lastschrift in der Regel problemlos durchgeführt werden, sofern man die Fristen beachtet. Laut der Zahlungsdienstrichtlinie von 2009 hat man acht Wochen nach Belastungsbuchung Zeit, einer Abbuchung zu widersprechen.

Vorsicht: Einige Banken haben in ihren AGB noch die früher geltende Frist von sechs Wochen nach Rechnungsabschluss stehen. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Bank nach.

Der Widerspruch ist kostenlos und ohne Begründung möglich. Dazu müssen Sie gleich, nachdem Sie die Falschbuchung bemerkt haben, Ihrer Bank schreiben. Neben Namen und Kontonummer des Abbuchenden sowie dem Betrag muss darin die Feststellung enthalten sein, dass die abgebuchte Summe falsch ist.

Fordern Sie die Bank auf, das Geld unverzüglich zurückzubuchen, innerhalb von 14 Tagen. Daraufhin muss die Bank Ihnen das Geld auf Ihr Konto gutschreiben. Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge, ob die Rückbuchung nach Ihren Wünschen vorgenommen wurde!

Immer eine Frist von 14 Tagen setzen

Sollten Sie den Fehler erst sehr viel später bemerken, ist es oft besser, sich zunächst an denjenigen zu wenden, der den falschen Betrag eingezogen hat. Denn die Bank kann im Einzelfall sogar Schadenersatzforderungen stellen, wenn ein Kunde zu spät reklamiert. Grund: Das Kontrollieren der Kontoauszüge ist Pflicht, eine falsche Buchung muss umgehend gemeldet werden.

Falls Sie sich also an den Zahlungsempfänger wenden müssen: Weisen Sie nach, was genau falsch vom Konto eingezogen wurde, wie der richtige Betrag lautet, und bitten Sie um eine Ausgleichszahlung oder Gutschrift. Setzen Sie auch in diesem Fall eine Frist von 14 Tagen.

Bei Abbuchungen ohne vorliegende Einzugsermächtigung, kann eine Rücklastschrift auch noch wesentlich später rückgängig gemacht werden: bis zu 13 Monate nach Zugang des Kontoauszuges. Das bedeutet: Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie bei der Bank Widerspruch gegen die Abbuchung einlegen.

Das Wichtigste: Behalten Sie Ihre Kontoauszüge im Blick. Und reagieren Sie schnell, falls etwas falsch abgebucht wurde.