Zu ehrlich?Paar findet 28 Goldbarren im Garten – was dann passiert, ist echt mies

Paar_findet_Goldbarren_im_Garten_Symbolfoto

Ein Ehepaar hat in Frankreich 28 Goldbarren in seinem Garten gefunden. Behalten durfte es davon nichts.

von Sebastian Oldenborg (so)

Lyon – Stellen Sie sich vor, Sie finden einen echten Gold-Schatz im Garten. Dann wollen Sie ehrlich sein, alles korrekt machen, melden den Fund – und am Ende stehen sie komplett mit leeren Händen da. Dumm gelaufen.

Das ist einem Paar aus dem französischen Roanne (bei Lyon) passiert. Ihm entging so ein kleines Vermögen.

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Ehepaar entdeckt Gold-Schatz im Garten

2009 entdeckte das Paar in seinem Garten zufällig sechs Goldbarren. Wenige Jahre später tauchten auf dem Grundstück 22 weitere Goldbarren auf. Wie in einem Märchen wohnten die Eheleute auf einem echten Goldschatz.

Statt den einfach still und heimlich für sich zu behalten, meldeten sie den Fund den Behörden. Die setzten sich daraufhin mit der Witwe des ehemaligen Hausbesitzers in Verbindung, wie der „Stern“ berichtet.

Gericht spricht Witwe des ehemaligen Hausbesitzers das Gold zu

Und, wen überrascht es? Die Frau und ihre acht Kinder beanspruchten das Geld für sich.

Die Eltern des Verstorbenen waren nämlich wohlhabende Leute, hatten mehrere Wein- und Spirituosen-Firmen. Ihr Vermögen investierten sie in Gold.

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Der Fall landete vor Gericht. Da die Hinterbliebenen die Kaufzertifikate der Goldbarren vorweisen konnten, entschied der französische Gerichtshof, dass sämtliche Barren sowie die Verkaufs-Einnahmen von 642.000 Euro an die Witwe des ehemaligen Hausbesitzers gehen.

Das ehrliche Finder-Paar ging komplett leer aus.

Muss ich einen Fund melden oder kann ich ihn behalten?

Doch wie ist die Lage eigentlich rechtlich? Muss ich es zwingend melden, wenn ich etwas gefunden habe?

In Deutschland ist dieser Fall im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Darin heißt es:

Sollte der Eigentümer nicht bekannt oder sein Aufenthaltsort unbekannt sein, muss man den Fund „unverzüglich der zuständigen Behörde“ anzeigen. 

Ausnahme: Die Sache ist nicht mehr als zehn Euro wert. 

(so)