Nur zwei seiner sieben Kinder erbenDas Schock-Testament des Karlheinz Böhm

Karlheinz Böhm im Mai 2010 mit seiner vierten Ehefrau Almaz (2. v. l.) sowie seinen beiden jüngsten Kindern Aida und Nicolas.

Karlheinz Böhm im Mai 2010 mit seiner vierten Ehefrau Almaz (2. v. l.) sowie seinen beiden jüngsten Kindern Aida und Nicolas.

Salzburg – Sein ganzes Leben lang galt Karlheinz Böhm (†86) als Wohltäter für die Armen. Mit seiner Stiftung „Menschen für Menschen“ sammelte er Millionen Euro für Menschen in Äthiopien. Doch sein Ansehen änderte sich nach seinem Tod im Mai 2014 schlagartig.

Ein halbes Jahr nach seinem Tod veröffentlichte seine älteste Tochter Sissi (heute 60) eine Biografie, in der sie behauptete, jahrelang von ihren Eltern missbraucht worden zu sein.

Und nun der nächste Paukenschlag! Böhm soll in einem Schock-Testament seine fünf ältesten Kinder Sissi, Daniela (54), Michael (55), Kristina (56) und Katharina (50) übergangen – und nur seinen beiden jüngsten Kinder Aida (22) und Nicolas (24) berücksichtigt haben. Das zumindest berichtet das Magazin „Bunte“.

Das Schock-Testament! Demnach wurden seine sieben Kinder jetzt erst offiziell darüber informiert, was sie erben. Im sogenannten Einantwortungsbeschluss heißt es: „Der Nachlass nach Karlheinz Böhm wird Aida …und Nicolas Böhm … auf Grund des Testaments vom 4. 5. 2012 … eingeantwortet.“

Demnach würde seinen fünf ältesten Kinder lediglich einen Pflichtanteil von rund 3000 Euro zustehen, während Aida und Nicolas den Großteil des Vermögens erben.

Bereits zu Lebzeiten im März 2010 soll Böhm laut „Bunte“ eine Privatstiftung für seine vierte Ehefrau Almaz (51) sowie deren gemeinsame Kinder Nicolas und Aida gegründet haben. Als Ersteinlage soll Böhm 500.000 Euro eingezahlt haben.

Von den rund 200.000 Euro Bargeld, die nach Böhms Ableben noch übrig waren wurden rund 45 000 Euro für Bestattungskosten aufgewendet.

Die fünf ältesten Böhm-Kinder haben nun noch rund zwei Wochen Bedenkzeit, Rechtsmittel gegen das Gerichtsschreiben einzulegen. Momentan sieht es aber nicht danach aus, dass sie ihr winziges Pflichterbe von 3000 Euro einklagen. Es wäre auch gegen den letzten Willen ihres Vaters.