Polizei TroisdorfAutofahrer (40) ohne Führerschein flüchtet vor Kontrolle – täglich Cannabis-Konsum

Der Verkehr staut sich hinter einem Streifenwagen der Polizei.

Ein VW-Fahrer entzog sich in Troisdorf einer Verkehrskontrolle und wurde wenig später gestoppt (Symbolfoto).

Ein 40-jähriger VW-Fahrer wollte sich in Troisdorf einer Verkehrskontrolle entziehen. Als die Polizei ihn stoppte, kamen gleich mehrere Verstöße ans Licht.

Bei einer Verkehrskontrolle in Troisdorf hat ein 40-jähriger Autofahrer am Donnerstag (3. Juli 2025) versucht, sich der Polizei zu entziehen. Die Beamten und Beamtinnen hatten an der Kirchstraße eine allgemeine Verkehrskontrolle durchgeführt und wollten gegen 11.15 Uhr einen VW-Fahrer anhalten.

Obwohl ein uniformierter Polizist auf die Fahrbahn trat und dem Mann deutliche Zeichen zum Anhalten gab, schüttelte dieser nur den Kopf. Der Fahrer umfuhr den Beamten in einem Bogen und setzte seine Fahrt einfach fort.

Polizei Troisdorf: Mann ist seit 2018 ohne Führerschein unterwegs

Mit Streifenwagen und Polizeimotorrad folgten die Polizisten und Polizistinnen dem Flüchtenden und konnten ihn im Kreuzungsbereich von Theodor-Heuss-Ring und Willy-Brandt-Ring stoppen. Als der Siegburger aufgefordert wurde, Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein auszuhändigen, übergab er lediglich seinen Personalausweis.

Seine Ausrede: Er hätte seinen Führerschein zu Hause vergessen. Doch eine Überprüfung im polizeilichen Auskunftssystem entlarvte die Lüge schnell – der 40-Jährige besitzt seit 2018 überhaupt keine Fahrerlaubnis mehr.

Im Verlauf des Gesprächs erhielten die Beamten und Beamtinnen zudem Anhaltspunkte dafür, dass der Kontrollierte unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen könnte. Auf Nachfrage gab der Mann zu, täglich Cannabis zu konsumieren.

Täglich Cannabis und ohne Führerschein: Autofahrer muss mit mehreren Strafverfahren rechnen

Der VW-Fahrer wurde daraufhin zum Gesundheitsamt der Stadt Siegburg gebracht, wo ihm ein Arzt eine Blutprobe zur Feststellung von Drogen entnahm. Nach dem Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann zu Fuß entlassen – allerdings mit dem ausdrücklichen Verbot, weiterhin fahrererlaubnispflichtige Fahrzeuge zu führen.

Der 40-Jährige muss sich nun wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Straßenverkehrsgefährdung wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss verantworten. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.