In Siegburg war ein 16-Jähriger mit einem nicht zugelassenen Auto unterwegs. Der Jugendliche hatte keinen Führerschein und stand unter Alkoholeinfluss.
Polizei SiegburgMinderjähriger (16) fährt betrunken und ohne Führerschein nicht-zugelassenes Auto
Am Samstag meldeten Zeugen und Zeuginnen der Polizei kurz nach 00.30 Uhr ein verdächtiges Fahrzeug im Siegburger Ortsteil Kaldauen. In der Straße "Zur alten Fähre" sollte ein Auto stehen, in dem zwei vermutlich alkoholisierte Personen säßen.
Bei der Überprüfung stellten die Beamten und Beamtinnen fest, dass die von den Zeugen genannten Kennzeichen als gestohlen gemeldet waren und zu einem anderen Fahrzeug gehörten.
16-jähriger Fahrer hatte 1,5 Promille
Vor Ort trafen die Polizisten auf einen 16 Jahre alten Siegburger auf dem Fahrersitz und einen 20-Jährigen auf dem Beifahrersitz eines VW. Beide machten einen alkoholisierten Eindruck und behaupteten, nicht mit dem Fahrzeug gefahren zu sein. Sie hätten lediglich im Auto gesessen, Bier getrunken und den Motor laufen lassen, damit es nicht zu kalt würde.
Vier unabhängige Zeugen und Zeuginnen schilderten den Beamten jedoch, wie sie beobachtet hatten, dass der 16-Jährige das Fahrzeug - unter anderem mehrfach um einen nahegelegenen Kreisverkehr - gefahren war.
Mit dem mutmaßlichen Fahrer, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt, der einen Wert von rund 1,5 Promille ergab. Auch der Beifahrer pustete in das Testgerät. Das Ergebnis hier: gut 0,8 Promille.
Polizei prüft charakterliche Eignung für zukünftigen Führerschein
Der junge Siegburger wurde zu einer nahegelegenen Polizeiwache gebracht, wo ihm durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen wurde. Die Beamten stellten die gestohlenen Kennzeichen sicher. Der außer Betrieb gesetzte VW wurde zunächst verschlossen vor Ort stehen gelassen.
Ein Bericht an das Straßenverkehrsamt regt eine Prüfung an, ob der 16-Jährige die charakterliche Eignung zur zukünftigen Erlangung eines Führerscheins hat. Da der VW Beschädigungen aufwies, wird außerdem ermittelt, ob er zuvor möglicherweise in einen Verkehrsunfall verwickelt war.
Der junge Mann, der nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Obhut seiner Mutter übergeben wurde, muss sich nun wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Urkundenfälschung verantworten. (red)
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