Polizei Rhein-Sieg-KreisRadfahrer (32) nach Streit mit Autofahrer (23) gestürzt – beide müssen mit Strafverfahren rechnen

Rettungswagen stehen nach einem Verkehrsunfall auf einer Straße.

Nach einem Streit zwischen einem Radfahrer und einem Autofahrer in Ruppichteroth kam es zu einem Unfall (Symbolbild).

Nach einem Streit zwischen einem Radfahrer und einem Autofahrer auf der B478 in Ruppichteroth kam es zu einem Unfall. Beide Beteiligten müssen nun mit Strafverfahren rechnen.

Am Donnerstagabend (29. Mai) ereignete sich ein Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 478 (B478) in Ruppichteroth, bei dem ein 32 Jahre alter Radfahrer verletzt wurde.

Gegen 19.00 Uhr befuhr der 32-Jährige mit seinem Rennrad die B478 aus Richtung Ruppichteroth-Schöneberg kommend in Richtung Hennef. Gleichzeitig steuerte ein 23-jähriger Mucher seinen Pkw über die B478 in dieselbe Fahrtrichtung und überholte den Radfahrer.

Im Rückspiegel habe der Autofahrer sehen können, wie der Radfahrer ihn mit einer Handbewegung beleidigt haben soll. Aus diesem Grund entschloss sich der 23-Jährige, an der Einmündung zum Horbacher Weg anzuhalten und den 32-Jährigen auf die Situation anzusprechen.

Autofahrer täuschte Wurf mit Dose an

Als der Zweiradfahrer in Sichtweite des 23-Jährigen war, gestikulierte der Autofahrer mit seinen Armen, um den Radfahrer zum Anhalten zu bewegen. Ein Zeuge berichtete, dass der Autofahrer dabei eine Dose in der Hand hielt und einen Wurf antäuschte.

Der Rennradfahrer gab an, sich durch die Bewegungen des 23-Jährigen erschrocken zu haben und im Anschluss gestürzt zu sein. Dadurch wurde er leicht verletzt.

An dem Rennrad entstand Sachschaden, der auf einen dreistelligen Eurobetrag geschätzt wird.

Beide Beteiligte müssen mit Strafverfahren rechnen

Der 32-Jährige wurde nach medizinischer Behandlung an der Unfallstelle mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Das Verkehrskommissariat der Polizei im Rhein-Sieg-Kreis hat die Ermittlungen, insbesondere wie es zu dem Unfall kommen konnte, aufgenommen.

Die eingesetzten Polizisten und Polizistinnen leiteten gegen den Autofahrer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall und Nötigung im Straßenverkehr und gegen den Radfahrer ein Verfahren wegen des Verdachts der Beleidigung ein. (red)

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