Ein Spaziergang mit den Hunden, der böse endete! Eine Frau aus Leverkusen wurde vom Labradoodle ihrer Bekannten so unglücklich umgerannt, dass sie sich das Knie brach. Nach einem Rechtsstreit durch zwei Instanzen gibt es jetzt ein Urteil – mit einer saftigen Rechnung.
Hunde-Drama in LeverkusenFrau von Labradoodle umgerannt – Besitzerin muss 10.000 Euro zahlen

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Eine Frau wird auf einer Wiese von einem Labradoodle umgerannt. Unser Symbolfoto wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz erstellt.
Stell dir vor, du wirst vom Hund deiner Bekannten umgenietet und brichst dir dabei ein Bein. Wer zahlt den Schaden? Das kommt ganz auf die Richterinnen und Richter an! Zuerst hieß es vor dem Kölner Landgericht: Pech gehabt, selbst schuld! Doch das Oberlandesgericht sah das komplett anders. Jetzt bekommt die verletzte Frau aus Opladen rund 10.000 Euro, davon 3000 Euro Schmerzensgeld. Ihr Anwalt Peter Orlowski bestätigt: „Das Geld ist inzwischen überwiesen.“
Für die Frau war das Urteil eine riesige Erleichterung. Sie musste wegen des komplizierten Schienbeinkopf-Bruchs sogar einen geplanten Skiurlaub absagen. Das erste Urteil, das ihre Klage gegen die Tierhalterin abwies, war ein Schock. Doch ihr Anwalt kämpfte weiter und hatte in der nächsten Instanz Erfolg.
Aber was war an diesem November-Tag 2022 überhaupt passiert? Zwei Nachbarinnen waren mit ihren Hunden Atlas und Flynn (Namen geändert) auf dem schmalen Lucasweg in Leverkusen unterwegs. Die Hunde waren nicht angeleint und tobten fröhlich herum.
Als Flynn zurückgerannt kam, machte seine Besitzerin einen schnellen Schritt zur Seite. Eine fatale Bewegung! Denn dadurch prallte der junge Labradoodle voll gegen das Knie der anderen Frau, die den Hund nicht kommen sah. Die Folge: ein schmerzhafter Bruch des Tibiakopfes und der geplatzte Skiurlaub mit der Familie.
Vor dem Kölner Landgericht blitzte die Verletzte zunächst ab. Die Richterinnen und Richter meinten, sie hätte wissen müssen, dass die Hunde wild spielen. Der Ausweichschritt der anderen Frau sei „intuitiv“ gewesen, man könne ihr keinen Vorwurf machen. Sie müsse sich nicht „aufopfern“, um ihren Hund zu stoppen, hieß es.
Doch das Oberlandesgericht drehte den Spieß um! Die Begründung dort war glasklar: Das Unfallopfer musste nicht damit rechnen, dass der Hund direkt in sie hineinläuft. Laut der Vorsitzenden Richterin Andrea Dinkelbach laufen Hunde „üblicherweise an Fußgängern und Fußgängerinnen vorbei“. (red)