Ein Albtraum vor dem Kölner Landgericht! Ein Ehepaar aus Leverkusen steht wegen unvorstellbarer Taten vor Gericht. Die Frau (34) soll ihre eigenen Halbschwestern für ihren pädophilen Mann (47) gefilmt haben.
Horror-Prozess in KölnFrau filmt Schwestern für pädophilen Ehemann

Copyright: Ralf Krieger
Die angeklagte Frau (34) beim Prozessauftakt am Kölner Landgericht mit ihrer Anwältin Iris Stuff (l.). Die Vorwürfe sind erschütternd.
Der Prozess findet größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um die Opfer zu schützen. Doch die Details, die bekannt werden, sind kaum zu ertragen.
Die angeklagte Frau soll zwischen 2009 und 2015 jahrelang kinderpornografische Videos von ihren beiden kindlichen Halbschwestern angefertigt haben. Das berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Die treibende Kraft dahinter? Offenbar ihr Ehemann, ein 47-jähriger pädophiler Mann aus Leverkusen. Vieles deutet darauf hin, dass er die Frau zu den grausamen Taten angestiftet und sie dazu verleitet hat.
Die Geschichte des Paares ist verstörend. Sie lernten sich kennen, als die Angeklagte gerade einmal 15 Jahre alt war – ausgerechnet auf einer Internet-Plattform mit dem Namen „onlineglück“. Das war um das Jahr 2006. Etwa 2009 soll die Frau dann die ersten Videos gefilmt haben. 2014 zog sie für ihn von Niedersachsen nach Leverkusen, kurz darauf in seine Wohnung. 2018 heirateten die beiden und leben bis heute zusammen.
Der Mann ist für die Justiz kein Unbekannter. Bei einer Razzia im Jahr 2017 fanden Ermittlerinnen und Ermittler bei dem EDV-Fachmann nicht nur die Videos der Schwestern, sondern auch weitere harte Kinderpornografie. Er wurde deswegen bereits 2024 zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Unfassbar: Die Haftstrafe musste er wegen eines Pflegefalls in der Familie bisher nicht antreten.
Das Ehepaar hat sogar eine gemeinsame Tochter. Das Leverkusener Jugendamt hat das Kind in Obhut genommen.
Im nicht öffentlichen Teil der Verhandlung sagten nun die beiden Opfer aus. Die jungen Frauen, heute um die 20 Jahre alt, mussten ihren Peinigern nicht direkt gegenübertreten. Die Täterin und der Täter mussten den Gerichtssaal verlassen und konnten die Aussagen nur per Video verfolgen. Am Freitag sollen die Plädoyers gehalten werden – ebenfalls hinter verschlossenen Türen. (red)
