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Unter DenkmalschutzBayer verkauft historisches Viertel – was hat das für Konsequenzen?

Blick auf den Eingang zu einer Straße, in der historische Häuser stehen.

Die Beamtenkolonie in Leverkusen-Wiesdorf im April 2022.

Bayer hat die unter Denkmalschutz stehende „Beamtenkolonie“ in Leverkusen-Wiesdorf verkauft.

Das Leverkusener Unternehmen Bayer hat die historische „Beamtenkolonie“ in Leverkusen-Wiesdorf sowie angrenzende Grundstücke und Gebäude verkauft.

Wie der Konzern am Freitag (23. September 2022) bekannt gibt, erhielt die EMIL's Unternehmensgruppe, ein lokaler Immobilieninvestor aus Bergisch Gladbach, den Zuschlag.

Bayer verkauft „Beamtenkolonie“ in Leverkusen-Wiesdorf

Die „Beamtenkolonie“ ist eine unter Denkmalschutz stehende historische Wohnsiedlung. Bayer ließ sie zwischen 1895 und 1925 für die Beschäftigten des damaligen Bayer-Werks errichten.

Im Jahr 2002 hatte sich der Konzern bereits von einem Großteil seiner 9500 Wohnungen getrennt und sie an ein externes Wohnungsunternehmen verkauft. 

Neben der „Beamtenkolonie“, die 149 Wohnungen umfasst, verkaufte der Konzern außerdem angrenzende Grundstücke mit leerstehenden Gebäuden der früheren Sparkasse Leverkusen sowie einen Hochbunker an der Ecke Carl-Duisberg-Straße und Philipp-Ott-Straße. Auch das Gebäude des ehemaligen Wiesdorfer Bahnhofs am Rudolf-Mann-Platz gehört dazu.

Über den Verkaufspreis wurde zwischen beiden Vertragspartnern Stillschweigen vereinbart. Der Verkauf verlief in enger Absprache mit der Stadt Leverkusen.

Bestandsgarantie der „Beamtenkolonie“ wurde zugesichert

Den aktuellen Mietern und Mieterinnen wurden weitreichende Bestandsgarantien zugesichert. „Die ‚Beamtenkolonie‘ bleibt auch nach dem Verkauf Beschäftigten von Chempark-Partnern und anderen Unternehmen im direkten Umfeld sowie ihren Angehörigen zur wohnlichen Versorgung erhalten“, erklärt Dr. Ulrich Waschke von der Bayer Corporate Real Estate Deutschland.

„Der neue Eigentümer wird in den Erhalt der Immobilien investieren und erforderliche Modernisierungsmaßnahmen vornehmen. Eine spätere Umwandlung der Miet- in Eigentumswohnungen ist längerfristig vertraglich ausgeschlossen“, betont Waschke. Außerdem seien die Mieterinnen und Mieter über den Eigentümerwechsel informiert worden, heißt es seitens des Unternehmens. (cab)