ZwangsräumungDa griff Kölner zum Küchenmesser – was droht dem 64-Jährigen?

Wegen Mordversuchs steht ein 64-Jähriger in Köln vor Gericht. Er soll ausgeflippt sein, als er zwangsgeräumt werden sollte. 

Statt sein WG-Zimmer zu räumen, ist ein Mann (64) mit einem Messer auf seinen Vermieter losgegangen. Nach der eskalierten Zwangsräumung Mitte Januar muss sich der 64-Jährige jetzt vor dem Kölner Landgericht verantworten. 

Ab Dienstag (13. Mai 2025) steht er wegen versuchten Mordes aus Heimtücke und gefährlicher Körperverletzung vor der 5. Großen Strafkammer. 

Prozess in Köln nach eskalierter Zwangsräumung

Am 15. Januar sollte der Angeklagte, der ein WG-Zimmer in Köln-Weiden bewohnte, zwangsgeräumt werden. Der Vermieter stand daher gegen 11 Uhr gemeinsam mit einer Gerichtsvollzieherin und einer weiteren Zeugin bei ihm auf der Matte.

Doch der 64-Jährige, der eigentlich schon im Herbst aus der WG in einem Mehrfamilienhaus an der Potsdamer Straße hätte ausziehen müssen, weigerte sich weiterhin. Stattdessen zog er sich in sein Zimmer zurück, während die anderen im Flur der WG-Wohnung auf das Eintreffen der Polizei warteten. 

Die Lage schien ruhig. Doch plötzlich soll der Angeklagte in den Flur getreten sein – bewaffnet mit einem Küchenmesser. Laut Anklage wollte er das Messer dann unvermittelt dem Vermieter in den Oberkörper rammen. 

Dem gelang es aber, den Angriff abzuwehren und weiteren Stichen auszuweichen. In dem Geschehen, so der Vorwurf, soll der 64-Jährige angekündigt haben, dass er den Mann töten werden. Im Video oben erfahrt ihr den Unterschied zwischen Mord und Totschlag.

Mehrere WG-Mitbewohner sollen aber eingegriffen und den Angeklagten bis zum Eintreffen der Polizei fixiert haben. Die mutmaßliche Tatwaffe wurde sichergestellt. 

Bei dem Opfer handelt es sich um den Geschäftsführer einer Vermietungsgesellschaft, mit welcher der Angeklagte in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung über die Berechtigung von Mietminderungen gestanden haben soll. Ende März 2024 war ein Vergleich geschlossen worden, wonach das Mietverhältnis zum Herbst beendet sein sollte. Weil der Angeklagte das Zimmer aber nicht freiwillig räumte, stand an jenem Tag im Januar die Zwangsräumung an.

Für den Prozess vor dem Kölner Landgericht sind vier Verhandlungstage eingeplant. Das Urteil gegen den 64-Jährigen soll am 28. Mai fallen. (iri)