Nerv-Thema in KölnStadt verteilt Knöllchen wegen wild geparkter E-Scooter – Anzahl überrascht

Ein E-Scooter steht quer auf einem Gehweg und blockiert den Durchgang.

Willkürlich abgestellte E-Scooter nerven auch den Kölner Unternehmer Claus Dillenburger. In seiner Straße, dem Maisweg in Köln-Müngersdorf, hat dieser E-Scooter vier Tage lang den Gehweg blockiert. 

Wild abgestellte E-Scooter ärgern viele Kölnerinnen und Kölner. In zahlreichen Fällen droht ein Bußgeld. Doch wie viele Knöllchen werden tatsächlich verteilt?

von Iris Klingelhöfer (iri)

Kreuz und quer abgestellte E-Scooter: Sie sind das Nerv-Thema in Köln.

Zuletzt hatte Unternehmer Claus Dillenburger (77) seinem Ärger Luft gemacht, nachdem in seiner Straße ein Roller so rücksichtslos geparkt war, dass er tagelang den Gehweg blockierte. 

Wild geparkte E-Scooter in Köln: Stadt überrascht mit Zahl der Knöllchen

„Eigentlich hat ein E-Scooter überhaupt nichts auf dem Gehweg zu suchen“, erklärt Dillenburger jetzt in einem weiteren Gespräch mit EXPRESS.de. Er fordert: „Die Stadt muss ein Konzept haben!“

Laut Stadt dürfen die Roller auf dem Gehweg stehen, allerdings unter bestimmten Vorgaben.

Eine davon: Es muss eine nutzbare Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Metern freigehalten werden. Die Stadt kann bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung entsprechend Bußgelder (15 Euro je Knöllchen) verteilen. Müsste sich doch eigentlich lohnen. 

EXPRESS.de fragte bei der Stadt nach: Wie viele Knöllchen wurde bereits wegen nicht ordnungsgemäß abgestellten Miet-E-Scooter verhängt? Die Antwort überrascht. 

E-Scooter in Köln: Nur 45 Knöllchen in drei Monaten

„Im ersten Quartal 2023 waren es 45“, so eine Sprecherin der Stadt. 45 in drei Monaten – das macht durchschnittlich gerade mal jeden zweiten Tag ein Knöllchen. Im April seien bislang 14 Bußgelder verhängt worden.

Im letzten Jahren waren es nach Angaben der Stadt insgesamt 589 verteilte Knöllchen.

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Schwerpunktkontrolle, zum Beispiel am Wochenende, wo besonders häufig E-Scooter von meist Feiernden scheinbar willkürlich geparkt werden, gibt es nicht.

„Eine Ahndung erfolgt im Rahmen der täglichen Überwachungstätigkeit des gesamten ruhenden Verkehrs“, erklärt die Sprecherin der Stadt Köln. (iri)