Als Nicole B. den Brief mit der neuen Grundsteuer für ihre Mini-Wohnung öffnete, musste sie sich erstmal hinsetzen. Inzwischen hat die Stadt Köln auf einen Widerspruch reagiert. Aber etwas fehlt.
Mini-Wohnung in ChorweilerNach Grundsteuer-Schock: Brief von der Stadt beschert Nicole B. (42) irre Wende

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Das Foto aus dem Jahr 2018 zeigt die prägnanten Hochhäuser in Köln-Chorweiler.
Die neu festgelegte Grundsteuer hat Anfang des Jahres bei Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern für Erleichterung oder aber auch Ärger gesorgt. Bei Nicole B. (42) fiel die Kinnlade runter.
Sie besitzt eine kleine Eigentumswohnung (40 Quadratmeter) in einem Mehrfamilienhaus in Köln-Chorweiler – und sollte dafür statt 136,37 Euro plötzlich 2282,09 Euro jährlich zahlen. Jetzt hat sie erneut Post von der Stadt bekommen.
2282,09 Euro für Mini-Appartment: Stadt Köln nennt neuen Betrag
„Hiermit wird die Festsetzung von Grundbesitzabgaben geändert“, heißt es darin in trockenem Amtsdeutsch. Darüber, per dickem Stempel: „Hierdurch erledigt sich ihr Widerspruch/Schreiben vom...“
Nicole B. hatte sich, nachdem sie den ersten Schock verdaut und sich beim Hausverwalter schlau gemacht hatte, ob bei den anderen Parteien im Haus die Grundsteuer auch so extrem angestiegen sei, gegen die Neufestlegung gewehrt und Widerspruch eingelegt.
Darauf hörte sie erstmal mehrere Wochen gar nichts. Bis ihr jetzt endlich mitgeteilt wurde, dass sich der bisherige Betrag von 2282,09 um sage und schreibe 2148,80 Euro reduziere und der neue Betrag für das Jahr 2025 sich nun auf 133,29 Euro belaufe.
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Statt das 16,7-fache mehr, muss sie somit nun sogar rund vier Euro weniger zahlen als vorher. Da die Grundsteuer vierteljährlich fällig wird, heißt das: Ursprünglich sollte sie alle drei Monate satte 570,52 Euro an Grundbesitzabgaben an die Stadtkasse überweisen – das hat sich jetzt auf schlappe 33,32 Euro je Vierteljahr reduziert.
Mini-Wohnung: Stadt Köln mit neuem Grundsteuerbetrag – aber etwas fehlt
„Et voilà, geht doch“, so Nicole B. Doch, wo nun genau der Fehler lag, der zu den zunächst geforderten enormen Grundbesitzabgaben geführt hat – dazu steht nichts in dem Schreiben.
„Ich hatte auch auf eine Erklärung und eine Entschuldigung gehofft“, erzählt sie am Freitag (23. Mai 2025) gegenüber EXPRESS.de. Sie berichtet, dass sie nach ihrem Widerspruch auch noch mal die Grundsteuer-Hotline angerufen habe.
„Eine Mitarbeiterin erklärte mir dann, dass man aufgrund meines Widerspruchs nochmal in meinen Vorgang geguckt und festgestellt hätte, dass da irgendwas nicht stimmt. Dies sei dann korrigiert worden“, so die 42-Jährige.
Sie kann sich den Fehler nur so erklären, dass bei der ersten Berechnung nicht ihre kleine 40-Quadratmeter-Wohnung zugrunde gelegt wurde, sondern das komplette Hausgrundstück. Gelohnt hat sich ihr Einspruch aber allemal!