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„Ein guter Tag“Todkranke Welpen verkauft: Kölner Pärchen muss lange ins Gefängnis

Kleine Bulldoggen-Welpen sitzen in einem Käfig.

In Köln muss ein Pärchen jeweils für drei Jahre ins Gefängnis, da sie mit sterbenskranken Hundewelpen handelten. Das Symbolfoto der kleinen französischen Bulldoggen wurde am 7. Dezember 2021 in Köln aufgenommen.

Ein Paar aus Köln hat in der Vergangenheit todkranke Hundewelpen für horrende Summen verkauft. Wenige Tage nach den Verkäufen starben die Tiere. Nun wurden beide verurteilt.

Für gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen Handel mit todkranken Hundewelpen hat das Kölner Landgericht am Dienstag (5. April 2022) Ileana G. und Nikola Z. zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt.

Ferner ordnete das Gericht die Einziehung von 19.450 Euro Beute an sowie die Zahlung von Schadenersatz an eine Geschädigte in Höhe von rund 2300 Euro.

Köln: Welpen-Händler-Paar verkaufen todkranke Tiere für hohe Summen

Laut dem Urteil hatte das Paar von Oktober bis Dezember 2020 in 19 Fällen Welpen verschiedener Rassen, die mit der tödlichen Infektionskrankheit Parvovirose infiziert waren, über eine Online-Plattform angeboten. Der Verkauf fand jeweils in Köln auf der Straße gegen Barzahlung statt. Die Tiere waren dann sämtlich binnen Tagen bei ihren neuen Besitzern gestorben oder hatten eingeschläfert werden müssen.

Die Angeklagten wussten demnach von der Krankheit ihrer Tiere, die sie aus Rumänien bezogen und in einem Kellerraum ihres Hauses hielten. Trotz des Wissens, „dass eine todbringende Krankheit unter ihren Tieren ausgebrochen war“, hätten die Angeklagten die Tiere als gesund ausgegeben und für Beträge zwischen 900 und 1150 Euro verkauft, hieß es in der Urteilsbegründung. Zusätzlich sei den Opfern ein weiterer Gesamtschaden von rund 10 600 Euro an Tierarzt- und Behandlungskosten entstanden.

Die Angeklagten hatten zunächst zu den Vorwürfen geschwiegen, dann aber doch noch ein umfassendes Geständnis abgelegt. Daraufhin waren sie gegen Zahlung einer Kaution Anfang Februar aus der U-Haft entlassen worden.

Urteil in Köln: „Illegaler Welpen-Handel ist kein Kavaliersdelikt“

Die Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ zeigte sich erfreut über das Urteil: „Heute ist ein guter Tag im Kampf gegen den illegalen Welpen-Handel, denn bisher kamen die Kriminellen oft mit nur einem Bußgeld davon. Dass die Kölner Staatsanwaltschaft erkannt hat, welch skrupelloses Verhalten Ileana G. und Nikola Z. gegenüber den Tieren gezeigt und wie sehr sie die Muttertiere als Gebärmaschinen missbraucht haben, ist ein starker Appell für den Tierschutz und gegen den illegalen Welpen-Handel“, sagt „Vier-Pfoten“-Expertin Birgitt Thiesmann.

Es handele sich bei den Verurteilten nicht um einen extremen Einzelfall, sondern um einen Zustand, wie er im illegalen Welpen-Handel gang und gäbe sei. „Deswegen muss das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft endlich aktiv werden und dieses immense Tierschutzproblem in Deutschland stoppen. Illegaler Welpen-Handel ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwere Straftat“, sagt Tierschützerin Birgitt Thiesmann weiter. (nb/dpa)