BGH bestätigtPerverser Frauenarzt aus Odenthal muss ins Gefängnis – für lange Zeit

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Das Kölner Landgericht verurteilte den Frauenarzt Dr. Michael R. wegen sexuellen Missbrauchs.

Köln – Es ist pervers, was dieser Frauenarzt (65) aus Odenthal mit seinen Patientinnen gemacht hat. Er missbrauchte drei Frauen während der Behandlung, um sich sexuell zu stimulieren. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte nun das Knasturteil des Kölner Landgerichts.

Mediziner rieb mehrere Minuten Cremes ein

Der übergriffige Mediziner wurde vorm Landgericht bereits im Juli 2017 zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Wegen der langen Verfahrensdauer – der Tatzeitraum erstreckt sich auf das Jahr 2013 – gelten nun insgesamt fünf Monate Haft als bereits vollstreckt.

Das Vorgehen des Täters war perfide. Der Arzt hatte bei seinen Patientinnen Rötungen der Klitoris oder Pilzinfektionen diagnostiziert, daher müsse er eine Creme einmassieren. Diese mehrere Minuten andauernden „Einreibungen und Massagen“ seien medizinisch nicht indiziert gewesen.

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Odenthaler Arzt wollte sich sexuell stimulieren

Vielmehr diente die „Behandlung“ laut Urteil der Richter dazu, die Frauen und sich selbst zu stimulieren. In der Anklage der Staatsanwaltschaft hieß es dazu, eine Patientin habe im Behandlungszimmer einen Orgasmus bekommen, wofür sie sich geschämt habe.

Einer Patientin, die er schon länger kannte, soll er nach dem Missbauch Sekt angeboten haben, nachdem diese völlig verstört reagiert hatte. „Schreien Sie mich ruhig an und vergessen Sie das einfach“, soll er gesagt haben. Der Arzt hatte die Frau später als Lügnerin bezeichnet.

Opfer sind schwer traumatisiert

Durch die widerlichen Taten seien die Betroffenen Patientinnen bis heute psychisch belastet, eine hatte sogar Suizidgedanken geäußert, hieß es im Urteil. 49 Zeugen wurden gehört, im Laufe des Verfahrens hatten sich sogar weitere potentielle Opfer bei den Behörden gemeldet.

Der Arzt hatte vor Gericht alles abgestritten und Freispruch gefordert. Er räumte lediglich ein, dass seine Behandlungsmethoden zu überdenken seien. Doch praktizieren wird der Mann wohl nie wieder. Das Gericht verhängte neben der Haftstrafe auch ein dreijähriges Berufsverbot.